Baukosten gehen aktuell durch die Decke

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Zuletzt aktualisiert 24.04.2024
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H

hauskauf1987

Bin aktuell etwas verwirrt, aber positiv überrascht.

Die letzten Tage kam meine Jahresabrechnung Strom. Mein Vertrag hatte eine Preisgarantie bis August und der Vertrag wäre jetzt ausgelaufen (automatisch verlängert).

Keine Preiserhöhung. Nach wie vor knapp 25cent/kWh (inkl MwSt.)
Anbieter ziemlich großer Konzern mit drei Buchstaben und einem Satzzeichen...
Krass
Und meiner der bisher human blieb wollte auf 78 Cent erhöhen und das nur wenn ich schnell bis spätestens 15. Oktober abschliesse
Werde wohl in die Grundversorgung gehen
 
F

Fleckenzwerg

Erstmal sind 3 Monate Ersatzversorgung angesagt. Da können die Preise auch übel sein.
Wenn der Belieferungsvertrag noch Laufzeit hat, der Preiserhöhung einfach widersprechen. Siehe Verbraucherzentrale.
 
face26

face26

Krass
Und meiner der bisher human blieb wollte auf 78 Cent erhöhen und das nur wenn ich schnell bis spätestens 15. Oktober abschliesse
Werde wohl in die Grundversorgung gehen
Ja, also so ganz traue ich dem Braten noch nicht.
Mein Vertrag hat sich jetzt automatisch um ein Jahr verlängert, aber eine Preisgarantie habe ich ja jetzt nicht mehr.
Könnte doch mein Versorger jederzeit auf die Idee kommen die Preise zu erhöhen? Oder? (klar dann hätte ich Kündigungsrecht)
 
Yaso2.0

Yaso2.0

Werde wohl in die Grundversorgung gehen
Für waren die letzten Jahre und auch jetzt in der Grundversorgung. Letzte Woche kam der Brief mit den Preiserhöhungen zum 1.1.23

Gas: Grundpreis von 7,24€ auf 9,92€, Verbrauchspreis von 4,55 Ct auf 12,55 Ct

Strom: Grundpreis bleibt bei 9,27€, Verbrauchspreis von 22,23 Ct auf 34,84 Ct

Wenn ich teilweise bei anderen die Preise sehe, sind wir wohl ganz gut dran..
 
H

hauskauf1987

Erstmal sind 3 Monate Ersatzversorgung angesagt. Da können die Preise auch übel sein.
Wenn der Belieferungsvertrag noch Laufzeit hat, der Preiserhöhung einfach widersprechen. Siehe Verbraucherzentrale.
Ersatzversorgung?
Ich dachte nach Kündigung kommt man automatisch in die Grundversorgung? Läuft das auch über die ENBW?
 
WilderSueden

WilderSueden

Allgemeiner Tenor ist, dass der Energieversorger einen nicht in der Ersatzversorgung festhalten kann sondern auf Wunsch in die Grundversorgung übernehmen muss. Von den Verbraucherzentralen:
Sie können aus der Ersatzversorgung aber auch jederzeit durch Erklärung Ihres ausdrücklichen Willens in die Grundversorgung wechseln. Das heißt: Sie müssen Ihren Grundversorger kontaktieren und ihm dies mitteilen. Dies sollten Sie am besten schriftlich tun. Sind Sie zu Unrecht in die Ersatzversorgung genommen worden und möchten stattdessen in die möglicherweise deutlich günstigere Grundversorgung, können Sie unseren interaktiven Musterbrief kostenfrei für einen Widerspruch nutzen.
 
Zuletzt aktualisiert 24.04.2024
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