ᐅ Baukosten gehen aktuell durch die Decke
Erstellt am: 23.04.2021 10:46
Matze8474 06.08.2022 09:07
Smarti99 schrieb:
Aus welchem Grund sollte sich die Situation im Frühjahr entspannen?Weil es nach und nach zu einer Umschichtung der Energiesituation kommt und neue Beschaffungswege erschlossen werden. Natürlich sind dies derzeit alles nur Planspiele.
Aber schau dir bspw einmal die veränderten Werte der Energiebeschaffung aus Russland an heute im Vergleich zum Januar. Zudem haben wir hier im Land schon wesentlich mehr Potential zur Erzeugung im Bereich EE, wird aber häufig noch aus gesetzlichen/politischen Themen nicht voll ausgenutzt. Dieses soll wohl nun angegangen werden. Ein gutes Beispiel sind die Wasserpumpkraftwerke. Diese werden derzeit nahezu nicht genutzt, da derzeit doppelt Abgaben bezahlt werden müssen, dabei wären sie eine super Speichermöglichkeit für die überschüssige Energie in den Randzeiten aus Photovoltaik und Wind. Da es derzeit aber nicht genutzt wird, werden die Anlagen lieber abgestellt oder nach Österreich/Schweiz exportiert wo genau dies erfolgt mit deren Wasserpumpkraftwerken.
es fehlt häufig am politischen Willen, welcher aber nun Schritt für Schritt kommt.
Buschreiter 06.08.2022 10:48
Isokrates schrieb:
Du scheinst dich aber leider auch nicht besser mit der Thematik auszukennen.
Wenn der Photovoltaik Speicher zusammen mit der Photovoltaikanlage, und nicht separat später, gekauft wird, geht die Finanzverwaltung von einem einheitlichen Objekt aus und so lange du nicht von der neuen Vereinfachungsregel Gebrauch machst, kannst du den vollen Vorsteuerabzug für die Anlage inklusive Speicher geltend machen.
Natürlich musst du dann für wenigstens fünf Jahre mit der Umsatzsteuer leben.Leider nein, es gibt Finanzgerichtsurteile zu genau dieser Thematik und ein sehr lehrreiches Video eines Steuerberaters genau zu diesem Thema. Photovoltaik und Speicher sind strikt zu trennen und de facto als einzelne Wirtschaftsgüter zu sehen. Photovoltaik ist unternehmerisch, Speicher ist nichtunternehmerisch, außer ich verkaufe mindestens 10% des Speicherstroms. Das Video ist übrigens vom Steuerberater Mücke: „keine Vorsteuer für Batteriespeicher". Und ein Steuerberater ist ja eher kreativ unterwegs…allerdings nicht so kreativ wie die Solarteure. guckuck2 06.08.2022 11:12
Es gibt massenhaft Beispiele wo der Vorsteuerabzug auf den Speicher geklappt hat, wenn er mit der Photovoltaik zusammen erworben wurde. Aber gut, vielleicht ist das FA ja auch lernfähig.
Da man Strom aus privaten Speichern nicht einspeisen darf (sowas Dummes), dient der stets nur dem Eigenverbrauch und hat daher nix mit der selbstständigen Tätigkeit zu tun.
Da man Strom aus privaten Speichern nicht einspeisen darf (sowas Dummes), dient der stets nur dem Eigenverbrauch und hat daher nix mit der selbstständigen Tätigkeit zu tun.
Isokrates 06.08.2022 11:41
Buschreiter schrieb:
Photovoltaik und Speicher sind strikt zu trennen und de facto als einzelne Wirtschaftsgüter zu sehen. Photovoltaik ist unternehmerisch, Speicher ist nichtunternehmerisch, außer ich verkaufe mindestens 10% des Speicherstroms. Das Video ist übrigens vom Steuerberater Mücke: „keine Vorsteuer für Batteriespeicher". Und ein Steuerberater ist ja eher kreativ unterwegs…allerdings nicht so kreativ wie die Solarteure.Stimmt so pauschal einfach nicht.
Bitte nenne die FG Urteile.
Dann kann man sehen, um welchen Sachverhalt es konkret geht.
Da ich mir keine Videos von Steuerberater auf Youtube zu Gemüte führe, das sind m. E. Nämlich nicht gerade die Koryphäen ihres Fachs, kann ich nicht behaupten, dass er alles falsch gesagt hat, aber ich kann mit Sicherheit sagen, dass die Aussage in ihrer Pauschalität einfach falsch ist.
Im Detail:
Der Photovoltaik Speicher ist nicht immer zwingend ein selbständiges Wirtschaftsgut.
Nur wenn er eins ist, kommt es auf die konkrete Verwendung ab mit der 10%igen unternehmerischen Mindestnutzung.
Wenn du ihn aber direkt zusammen mit der Photovoltaikanlage anschaffst spricht der erste Anschein oft schon für ein einheitliches Zuordnungsobjekt.
Wenn man es aber 100% richtig machen will kann man den Photovoltaik Speicher vor dem Wechselrichter installieren lassen, so dass er immer ein einheitliches Zuordnungsobjekt mit der Photovoltaikanlage darstellt.
Kann aber auch jeder bei den zuständigen Behörden nachlesen.
In Bayern z. B. in der Hilfestellung für Photovoltaikanlage vom Bayerischen Landesamt für Steuern.
Fuchur 06.08.2022 12:00
Buschreiter schrieb:
Leider nein, es gibt Finanzgerichtsurteile zu genau dieser Thematik und ein sehr lehrreiches Video eines Steuerberaters genau zu diesem Thema. Photovoltaik und Speicher sind strikt zu trennen und de facto als einzelne Wirtschaftsgüter zu sehen. Photovoltaik ist unternehmerisch, Speicher ist nichtunternehmerisch, außer ich verkaufe mindestens 10% des Speicherstroms. Das Video ist übrigens vom Steuerberater Mücke: „keine Vorsteuer für Batteriespeicher". Und ein Steuerberater ist ja eher kreativ unterwegs…allerdings nicht so kreativ wie die Solarteure.Das ist einfach Quatsch. Blöd, wenn man blind einem YT-Video vertraut, in dem das herangezogene Urteil noch nichtmal exakt zitiert wird.Hättest du dir das Urteil mal selbst durchgelesen, dann wärst du schnell drauf gekommen, dass es einfach reißerisch falsch dargestellt wird. Denn in dem dort strittigen Fall gab es nämlich gar keine gemeinsame Anschaffung von Photovoltaik und Speicher. Es wurden 2 getrennte Kaufverträge im Abstand von 4 Monaten geschlossen. Lediglich die Kläger stellten sich auf den Standpunkt, dass der Grund für die getrennte Anschaffung in Lieferschwierigkeiten des Herstellers lag, man aber eine gemeinschaftliche Anschaffung GEPLANT habe. Aufgrund dieser Planung wollten sie eine Gleichbehandlung erreichen. Und die hat das Gericht - vollkommen zurecht - versagt.
Buschreiter 06.08.2022 23:04
Dann bitte mal das BFH NV vom 7.2.2018 lesen. Dem BFH ist es hier völlig Wurscht, ob der Speicher nachträglich oder wann auch immer angebracht wurde. Denn „der Stromspeicher, für dessen nachträgliche Anschaffung ein Vorsteuerabzug begehrt wird, gehört nicht zu den für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten.“ Das ist Fakt. Die Entscheidung wäre in vorliegendem Fall auch bei gleichzeitiger Anschaffung nicht anders ausgegangen. Und reißerisch finde ich das Video übrigens auch nicht, auch wenn der Tenor nicht jedem passen wird. Aber jeder wie er mag…ich für meinen Teil sehe es wie der BFH, ob der Speicher in der gleichen Rechnung steht, gleichzeitig oder später verbaut wird…aber jeder ist seines Glückes Schmied. Ach so, das FG BaWü sieht es ebenso: FG Baden-Württemberg Urteil v. 19.02.2020 - 12 K 418/18 (übrigens entgegen (!) der Verwaltungsauffassung).
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