ᐅ Baukosten gehen aktuell durch die Decke
Erstellt am: 23.04.21 10:46
klaf33319.01.23 21:04
Macht das eigentlich Sinn?
Es gibt inzwischen Balkonkraftwerke
Mit 920watt und 800watt Wechselrichter für ca 750€.
Ohne Montagematerial
Wie zählt das denn wenn man über 600watt Wechselrichter geht?
Es gibt inzwischen Balkonkraftwerke
Mit 920watt und 800watt Wechselrichter für ca 750€.
Ohne Montagematerial
Wie zählt das denn wenn man über 600watt Wechselrichter geht?
kbt0919.01.23 21:19
Über 600 Watt Wechselrichter ist nach aktuellem Stand kein Balkonkraftwerk, es sei denn du würdest nicht in Deutschland wohnen. In Ländern wie Österreich oder Niederlande gelten andere Bestimmungen.
i_b_n_a_n19.01.23 21:23
ich habe so schwammig im Hinterkopf das ein (nicht jeder) 800 Watt WR auch auf 600 Abgabeleistung gedrosselt werden kann
klaf33319.01.23 21:30
Aber wer soll das den überprüfen...
Wenn Aman einfach 600watt Wechselrichter an gibt und 800watt hat?
Wenn Aman einfach 600watt Wechselrichter an gibt und 800watt hat?
xMisterDx19.01.23 21:49
Es gibt wenige davon, aber ein paar Leute können dir das Leben so richtig, richtig schwer machen, wenn sie dich erstmal auf dem Kieker haben...
Dazu gehören:
Das Finanzamt. Dein Chef. Dein (Ehe)Partner. Und dein Netzbetreiber...
Es gibt da leider ein Missverständnis. Ein Grundrecht auf einen Stromanschluss existiert nämlich nicht, solange der Anschluss nicht die TAB erfüllt. D,h, "erwischt" man dich, darfst du im Zweifel haarklein mit Gutachter usw nachweisen, dass du nicht gegen die TAB verstoßen hast und auch nicht verstößt.
Erst dann sichert man deinen Anschluss wieder ein.
Ich kannte mal jemanden, der vom Finanzamt zu ner Prüfung verdonnert wurde.
In den 2 Jahren hatte er nicht nur einmal den Strick über den Balken geworfen und stand auf nem Schemel... braucht kein Mensch...
Schon gar nicht wegen lumpiger 200 Watt, die du eh kaum nutzen kannst.
Dazu gehören:
Das Finanzamt. Dein Chef. Dein (Ehe)Partner. Und dein Netzbetreiber...
Es gibt da leider ein Missverständnis. Ein Grundrecht auf einen Stromanschluss existiert nämlich nicht, solange der Anschluss nicht die TAB erfüllt. D,h, "erwischt" man dich, darfst du im Zweifel haarklein mit Gutachter usw nachweisen, dass du nicht gegen die TAB verstoßen hast und auch nicht verstößt.
Erst dann sichert man deinen Anschluss wieder ein.
Ich kannte mal jemanden, der vom Finanzamt zu ner Prüfung verdonnert wurde.
In den 2 Jahren hatte er nicht nur einmal den Strick über den Balken geworfen und stand auf nem Schemel... braucht kein Mensch...
Schon gar nicht wegen lumpiger 200 Watt, die du eh kaum nutzen kannst.
kbt0919.01.23 21:50
Du musst das Balkonkraftwerk ebenfalls im Marktstammdatenregister anmelden und bei deinem Netzbetreiber. Dabei muss man auch die Typen angeben. Man kann natürlich lügen ... na ja.
Ich habe das gerade im November gemacht, ist kein großer Akt.
Und generell halte ich es auch für sinnvoll, dass bekannt ist, wo wieviel Photovoltaikanlage installiert ist. Denn das wird jetzt rapide zunehmen und dann sind die Daten für die Netzausbauplanung schon relevant. Denn Überschüsse der Balkonkraftwerke gehen ja auch ins allgemeine Netz.
Ich habe das gerade im November gemacht, ist kein großer Akt.
Und generell halte ich es auch für sinnvoll, dass bekannt ist, wo wieviel Photovoltaikanlage installiert ist. Denn das wird jetzt rapide zunehmen und dann sind die Daten für die Netzausbauplanung schon relevant. Denn Überschüsse der Balkonkraftwerke gehen ja auch ins allgemeine Netz.