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ᐅ Baukosten gehen aktuell durch die Decke


Erstellt am: 23.04.21 10:46

hauskauf198720.02.23 09:31
Bei unserem gekauften Reihenhaus nach KFW 55 Standard ist aufgrund der Energieeffizienz mit Umlufthaube in der Küche geplant. Ich ging davon aus, dass ich während des Rohbaus per Sonderwunsch eine Kernbohrung für ne Ablufthaube machen lassen kann. Der Bauträger lehnt das mit Verweis auf die Baubeschreibung ab.
Dürfen die das nicht aufgrund der Energieeffizienz und Abnahme im Nachgang? Wie gehe ich am besten vor? Ich vermute dass das im Nachgang eim größerer Aufwand zwecks Dämmung usw ist. Wie sieht es dann auch aus zwecks Gewährleistung wenn ich das selber mache nach Hausübergabe?

Kann mir da jemand sinnvolle Tipps geben?
WilderSueden20.02.23 09:43
In deinen Unterlagen von der KfW sollte etwas von 10 Jahren Verschlechterungsverbot stehen. Sprich: selbst eine Kernbohrung und Ablufthaube wäre illegal. Ob das jemand kontrolliert, ist natürlich die andere Frage.
Wirklich sinnvoll ist es eh nicht. Man baut mit viel Aufwand ein luftdichtes, hochgedämmtes Haus und bläst dann 500 Kubikmeter pro Stunde mit dem dunstabzug raus. Was dann auch die Frage stellt, woher diese Luftmenge überhaupt nachströmen kann. Es gibt mittlerweile auch gute Umlufthauben
hauskauf198720.02.23 10:07
WilderSueden schrieb:

In deinen Unterlagen von der KfW sollte etwas von 10 Jahren Verschlechterungsverbot stehen. Sprich: selbst eine Kernbohrung und Ablufthaube wäre illegal. Ob das jemand kontrolliert, ist natürlich die andere Frage.
Wirklich sinnvoll ist es eh nicht. Man baut mit viel Aufwand ein luftdichtes, hochgedämmtes Haus und bläst dann 500 Kubikmeter pro Stunde mit dem Dunstabzug raus. Was dann auch die Frage stellt, woher diese Luftmenge überhaupt nachströmen kann. Es gibt mittlerweile auch gute Umlufthauben
Danke dir schonmal.
Wir haben in unserer Mietwohnung eine wirklich billige Umlufthaube verbaut, vill liegts daran.
Welche sind da zu empfehlen? Bora System?

Falls wir doch Änderungen eigenständig vornehmen, falle ich damit dann aus der Gewährleistung des Bauträgers?
Nida35a20.02.23 10:29
Bauträger heißt, ihr bekommt das Haus im fertigen Zustand übergeben.
Mit allen Bestätigungen der bestellten Eigenschaften, auch KfW 55 Zustand.
Wenn ihr anschließend etwas an eurem Haus verändert , ist das eure Sache. Gewährleistung der Dichtheit dürfte aber futsch sein. wenn ihr das Löcher in die Wände macht
kati133720.02.23 10:36
hauskauf1987 schrieb:

Danke dir schonmal.
Wir haben in unserer Mietwohnung eine wirklich billige Umlufthaube verbaut, vill liegts daran.
Welche sind da zu empfehlen? Bora System?

Falls wir doch Änderungen eigenständig vornehmen, falle ich damit dann aus der Gewährleistung des Bauträgers?
Wir hatten Bora Umluft im ersten Haus, in Kombi mit einer Kontrollierte-Wohnraumlüftung. Würde ich immer wieder machen. Kein abgelagertes Fett wie man das von billigen Hauben kennt, nirgends.
Wir bauen's im neuen Haus nochmal genau so.
Nida35a20.02.23 10:38
😱 mein Handy schreibt zu langsam.
... beschädigt ihr die Gebäudehülle und die Dichtheit ist futsch für den BT.
Wir haben statt des Bora,
einen leeren Schrank mehr für uns,
eine Umlufthaube und ein Flächeninduktionsfeld mit 6 Kochbereichen (vom Markenhersteller)
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