ᐅ Baukosten gehen aktuell durch die Decke
Erstellt am: 23.04.21 10:46
Tolentino19.07.22 15:51
Genau, wenn die Daten eh bei X landen weil man etwas von X braucht, kann das Y auch gleich direkt mitbesorgen. Wichtig ist nur Transparenz und Kontrolle.
motorradsilke19.07.22 16:26
Yaso2.0 schrieb:
dann bekommt der vorherige Eigentümer wohl noch Post.
Zumindest ist es bei uns gerade so.
Am 1.1. waren wir noch Eigentümer unseres Hauses und auch Eigentümer des aktuellen Grundstücks.
Seit dem 15.3. sind wir nur noch Eigentümer des aktuellen Grundstücks.
Jetzt habe ich aber für beides Post bekommen, zwecks Abgabe der Grundsteuer Erklärung.Ging mir ähnlich. Ich habe auch die Post zur Grundsteuer bekommen für ein Grundstück, welches ich schon 2021 verkauft hatte. Komischweise wussten sie das noch nicht. Aber da stsnd gleich drin, wenn ich nicht mehr Eigentümer bin, kann ich den neuen Eigentümer angeben, und das war es dann.
Tolentino19.07.22 16:29
motorradsilke schrieb:
wenn ich nicht mehr Eigentümer bin, kann ich den neuen Eigentümer angeben, und das war es dann.Was ja streng genommen eigtl. auch nicht datenschutzkonform wäre, oder? Also eigtl. müsste man sich vom Käufer unterschreiben lassen, dass man seine Daten an alle Behörden weitergeben darf, die das verlangen.Datenschutz ist ja wichtig, aber ich glaube der Ottonormalverbraucher ist regelmäßig davon überfordert, bzw. verstößt einfach unbewusst dagegen.
Reggert19.07.22 16:33
Ich meine bei Steuerdingen gilt berechtigtes Interesse und man ist somit berechtigt Eigentümer und Adresse, so weit bekannt, anzugeben
Anders wird es das Grundbuchamt auch nicht Hand haben vermute ich
Anders wird es das Grundbuchamt auch nicht Hand haben vermute ich
motorradsilke19.07.22 16:40
Tolentino schrieb:
Was ja streng genommen eigtl. auch nicht datenschutzkonform wäre, oder? Also eigtl. müsste man sich vom Käufer unterschreiben lassen, dass man seine Daten an alle Behörden weitergeben darf, die das verlangen.
Datenschutz ist ja wichtig, aber ich glaube der Ottonormalverbraucher ist regelmäßig davon überfordert, bzw. verstößt einfach unbewusst dagegen.Ich denke nicht, dass das falsch ist, weil die neue Eigentümerin ja im Grundbuch steht und das FA auch daher die Info bekommen würde.se_na_2319.07.22 17:10
Yaso2.0 schrieb:
dann bekommt der vorherige Eigentümer wohl noch Post.Ist es dann auch sein Problem oder muss ich die Erklärung erstellen? Post haben wir keine bekommen