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ᐅ Baukosten gehen aktuell durch die Decke


Erstellt am: 23.04.21 10:46

fromthisplace15.12.22 19:59
Was macht ihr mit der Strompreiserhöhung?
Wir haben vor einigen Wochen das Infoschreiben der n-ergie bekommen. Strompreis quasi verdoppelt. Legt ihr Widerspruch ein oder bekämen wir im Fall, dass die Erhöhung nicht rechtens war, den Ursprungspreis auch so?
i_b_n_a_n15.12.22 20:08
fromthisplace schrieb:

Was macht ihr mit der Strompreiserhöhung?
Wir haben vor einigen Wochen das Infoschreiben der n-ergie bekommen. Strompreis quasi verdoppelt. Legt ihr Widerspruch ein oder bekämen wir im Fall, dass die Erhöhung nicht rechtens war, den Ursprungspreis auch so?
ich hake die Erhöhung von 30.9 auf 40.9 Cent als Glücksfall ab, macht bei mir nämlich nur prognostiziert ca. 35 - 40€ je Monat
andimann15.12.22 20:19
Moin,
fromthisplace schrieb:

n-ergie bekommen. Strompreis quasi verdoppelt.

hatten wir auch, von 25 auf 48 Cent/kWh. Wir haben einfach gekündigt und sind zu den Stadtwerken Schwabach gewechselt für 36 Cent/kWh. Die Meldung, dass Strompreiserhöhungen vom 1.1.23 verhindert werden sollen, kam da für uns zu spät. Allerdings habe ich von der Nummer auch nichts mehr gehört, ich vermute, der Plan ist auch im Sande verlaufen. Das wäre rechtlich wahrscheinlich eine schwierige Nummer.

Ob diese Erhöhungen rechtens sind, ist anscheinend sehr, sehr zweifelhaft, aber zeitnach kaum nachzuweisen. Es gibt reichlich Berechnungen und Beispiele von Sachverständigen Menschen zu dem Thema. Tenor ist am Ende immer (verkürzt dargestellt): Der Anteil der Brennstoffkosten bei der gesamten Stromerzeugung ist vergleichsweise gering und auch nur die Brennstoffkosten für Gaskraftwerke haben sich erhöht. Damit ergeben sich eigentlich Preiserhöhungen von max 5 Cent, wenn man es ganz böse rechnet 10 Cent/kWh. Die Auswüchse von 50-75 Cent/kWh entbehren jeglicher Grundlage.

Wenn du widersprichst, wird N-ergie dich vermutlich aus dem Vertrag schmeißen wollen. Wäre eigentlich mal spannend rauszufinden, was dann passiert.
Aber hast du Lust, Zeit und Energie dich auf einen jahrelangen Rechtsstreit einzulassen?


Viele Grüße,

Andreas
se_na_2315.12.22 21:36
i_b_n_a_n schrieb:

nur die Munition ist nicht mehr lieferbar oder unsäglich teuer.

Je nach Kaliber/Modell sind schon mal 5€ pro Patrone aktuell auf den Tisch zu legen... Wenn man denn überhaupt was bekommt...

Auch alles andere hat angezogen... Büchsen, Gläser, Utensilien zur Weiterverarbeitung...

Muss man schon alles sehen
dertill16.12.22 07:36
andimann schrieb:

Der Anteil der Brennstoffkosten bei der gesamten Stromerzeugung ist vergleichsweise gering und auch nur die Brennstoffkosten für Gaskraftwerke haben sich erhöht. Damit ergeben sich eigentlich Preiserhöhungen von max 5 Cent, wenn man es ganz böse rechnet 10 Cent/kWh. Die Auswüchse von 50-75 Cent/kWh entbehren jeglicher Grundlage.

Du hast schon mitbekommen, dass die Strompreisbildung an der EEX, wo alle Versorger ihren Strom beziehen, nicht für stark schwankende Stromgestehungskosten bei gleichzeitiger Stromknappheit ausgelegt ist - bzw. dann stark nach oben ausschlägt?

Die Grundlage der Versorger (nicht Kraftwerksbetreiber) für die Preiserhöhungen sind die Beschaffungskosten. Und die sind real stark gestiegen. An der Preisbildung ist nicht der Markt schuld oder die raffgierigen Kraftwerksbetreiber, sondern das Merit Order Prinzip, sprich die Lage ist politisch (mit Lobbyeinfluss) gemacht.

Zum Anteil der Brennstoffkosten: Aus 1 kWh Erdgas kann man bummelig 0,5 kWh Strom erzeugen. 1 kWh Erdgas in 2022 kostet im Moment je nach Wetter und Stimmung 10-20 ct / kWh. Das ergibt Brennstoffkosten für die Stromerzeugung zwischen 20-40 ct / kWh.
In den Vorjahren waren die Brennstoffkosten für eine kWh Strom aus Erdgas irgendwo bei 3-4 ct / kWh.
Wie du damit nun böse gerechnete Preiserhöhungen von 10 ct rausbekommst, ist mir schleierhaft. Beim Gas sind es halt real 20ct+ nur für den Brennstoff. Dank Merit Order ist der Preis damit aber für alle Strommengen auf diesem Niveau.
Pinkiponk16.12.22 09:23
-LotteS- schrieb:

(habe kuerzlich den taeglichen Newsletter von Klein abonniert 😀)
Prima Anregung, das werde ich auch gleich machen. Danke dafür. Wie bekannt, benötigen wir ab 01.10.23 eine Anschlussfinanzierung, da der ursprüngliche Plan, das Grundstück nach Ablauf von fünf Jahren mit unseren Lebensversicherungen zu bezahlen, auf Grund der Baukostensteigerungen verworfen werden musste.
-LotteS- schrieb:

Bin zwar noch nicht so richtig aktiv hier, aber zumindest lese ich wieder alles fleissig mit 🙂
Das finde ich schön, dass Du hier mitmachst und freue mich darüber. 🙂
-LotteS- schrieb:

Ganz herzliche vorweihnachtliche Gruesse
Auch an Dich, liebe LotteS, freundliche Grüße.
brennstoffkostenstromerzeugungerdgasrechtensversorger