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ᐅ Baukosten gehen aktuell durch die Decke


Erstellt am: 23.04.21 10:46

Fuchur04.03.23 13:56
kati1337 schrieb:

Warum das nachher in Deutschland unsere gemeinsame Steuerlast erhöhen soll?
Na genau das hat es ja nicht. Im Gegenteil, es hat eure Steuerlast gesenkt. Die Alternative, du zahlst nur deine Steuern auf dein Einkommen (=Einzelveranlagung) hättest du frei wählen können, hätte dich aber mehr Steuern gekostet. Also drehe ich den Spieß um, die Gemeinschaft hat deinen Steuervorteil finanziert 😉

Mir bleibt eine gemeinsame Veranlagung mangels Ehe verwehrt, das kostet mich knapp einen fünstelligen Betrag jedes Jahr.
kati133704.03.23 14:06
Fuchur schrieb:

Na genau das hat es ja nicht. Im Gegenteil, es hat eure Steuerlast gesenkt. Die Alternative, du zahlst nur deine Steuern auf dein Einkommen (=Einzelveranlagung) hättest du frei wählen können, hätte dich aber mehr Steuern gekostet. Also drehe ich den Spieß um, die Gemeinschaft hat deinen Steuervorteil finanziert 😉

Mir bleibt eine gemeinsame Veranlagung mangels Ehe verwehrt, das kostet mich knapp einen fünstelligen Betrag jedes Jahr.
Nee, kannste so nicht sehen. Es hat unsere Steuerlast schon erhöht, da es unseren Steuersatz erhöht hat. Er hat ja in dem Jahr auch Geld in Deutschland verdient, welches natürlich auch in Deutschland versteuert wurde. Aber auf unser beider Einkommen in D haben wir dann einen höheren Steuersatz angesetzt bekommen, wegen Geld aus der ersten Jahreshälfte, welches er unverheiratet in Australien verdient und versteuert (und verlebt 😉 ) hat.
xMisterDx04.03.23 17:52
Fuchur schrieb:

Na genau das hat es ja nicht. Im Gegenteil, es hat eure Steuerlast gesenkt. Die Alternative, du zahlst nur deine Steuern auf dein Einkommen (=Einzelveranlagung) hättest du frei wählen können, hätte dich aber mehr Steuern gekostet. Also drehe ich den Spieß um, die Gemeinschaft hat deinen Steuervorteil finanziert 😉

Mir bleibt eine gemeinsame Veranlagung mangels Ehe verwehrt, das kostet mich knapp einen fünstelligen Betrag jedes Jahr.

Ich bezweifle zunächst einmal, dass man im Ausland versteuertes Einkommen hier in Deutschland noch versteuern muss. Der Progressionsvorbehalt funktioniert anders. Ich vermute die Steuererklärung wurde selbst erstellt und nicht vom Fachmann...

Dir bleibt die gemeinsame Veranlagung keineswegs verwehrt? Wer verwehrt dir denn die Eheschließung?
kbt0904.03.23 18:40
spricht ja nicht davon, dass das Einkommen noch einmal versteuert wurde. Aber ähnlich wie Krankengeld, Mutterschaftsgeld etc. ist es als vorhandenes Einkommen gerechnet worden und hat den Progressionssatz erhöht.

Wobei, .. dein Einkommen aus dem ersten Halbjahr ist ja dann auch für 2 gewesen und auf den Anteil hast du dann ja auch weniger Steuern gezahlt bzw. vermutlich durch die Progressionserhöhung den Steuersatz, den du im ersten Halbjahr auch als Alleinstehende gezahlt hättest.
WilderSueden04.03.23 18:44
kati1337 schrieb:

Finde ich auch.
Am anderen Ende der Steuer-Sinn-Tabelle fand ich immer den Progressionsvorbehalt. Als mein Mann nach D kam musste er Einkommen, welches er in Australien verdient und versteuert hat, hier noch mal angeben. Wurde zwar nicht direkt versteuert, erhöhte aber unseren Steuersatz... 🤨
Vollkommen unsinnig finde ich vor allem den Progressionsvorbehalt auf Elterngeld oder Kurzarbeitergeld. Das berechnet sich doch ohnehin schon nach Einkommen, da muss man nicht hintenrum nochmal die Steuer für erheben
kbt0904.03.23 18:50
Es wird ja auch keine Steuer davon erhoben, sondern dieses Einkommen wird so gerechnet, als wenn es auch Bruttoeinkommen in dem Jahr gewesen wäre und das wird quasi fiktiv auf den Rest des Bruttoeinkommens des entsprechenden Jahres mit hochgerechnet. Und ergibt damit quasi den zuständigen Steuersatz, der dann wiederum rückgerechnet wird.

Beispiel (keine genauen Zahlen nur Spielzahlen):
netto ausgezahltes Krankengeld: 7000
restliches Brutto in dem Jahr: 44000

7000 werden dann hochgerechnet zu 8500 Brutto
==> 52500 Brutto ==> 9000 Euro Steuern, die dann wieder im Verhältnis 44000/8500 aufgeteilt werden. Der Anteil auf 44000 ist die Steuerschuld für das Jahr. Und der Betrag ist auf die Art und Weise etwas höher, als wenn man die 44000 Euro als gesamtes Jahreseinkommen gewertet hätte.
einkommensteuerlaststeuernsteuersatzversteuert