Hier wird im einzelnen - von Fundament bis First, von innen nach außen - schriftlich festgehalten, wie das Haus nach Erfüllung des Vertrages aussehen wird, welche Bauleistungen der Vertrag beinhaltet, welche nicht.
Die Baubeschreibung ist der wichtigste Teil eines GU-, Fertighaus oder Bauträgervertrages
Hier gilt der Grundsatz: Nur was in der Baubeschreibung aufgeführt ist, wird zum vereinbarten Preis auch geliefert. Mündliche Vereinbarungen sind der fehlenden Nachweisbarkeit wegen wertlos; jede Vereinbarung, jeder Sonderwunsch der Bauherren aber auch angebotene Vergünstigungen oder zugesicherte Sonderausstattungen müssen schriftlich in der Baubeschreibung festgehalten werden.
Verlassen Sie sich nicht auf Aussagen wie „Machen wir immer in dieser Qualität...“, „Wir halten unsere Versprechen...“, „Können sich auf uns verlassen...“
Möchten Sie Sanitärgegenstände einer bestimmten Herstellerlinie oder in einer besonderen Farbe? So muss das in die Baubeschreibung.
Bestehen Sie auf Fliesen in einem bestimmten Design? In der Baubeschreibung genau formulieren.
Sie bevorzugen Echtholzbodenbeläge anstatt Laminat? Schriftlich in die Baubeschreibung aufnehmen lassen.
Baubeschreibung von unabhängigen Fachmann prüfen lassen
Die eigenen Wünsche in die Baubeschreibung aufnehmen zu lassen ist eine Sache, ungleich schwerer ist es, bei den vom Vertragspartner in der Baubeschreibung aufgezählten Grundleistungen Vollständigkeit und technische Qualität zu erkennen. Nicht selten werden Baubeschreibungen vom Anbieter bewusst unklar verfasst, damit ihm bei der konkreten Ausgestaltung des Hauses ein gewisser (finanzieller) Spielraum bleibt.
Als Beispiel sei hier der Begriff „Markenhersteller“ genannt. „Marken“ sind nicht nur die uns bekannten Hersteller und Lieferanten anerkannt guter Qualität, sondern auch Handelsmarken eher einfacher oder gar fragwürdiger Qualität. Gerade das Weglassen von Ausstattungsmerkmalen ist für Bauherren äußerst problematisch zu entschlüsseln.
Aus diesem Grund sollten Sie die Baubeschreibung vor Abschluss des Werkvertrages von einem unabhängigen Fachmann auf Vollständigkeit und technische Plausibilität prüfen lassen. Unabhängig heißt, der Fachmann soll nur für Sie und in Ihrem Interesse arbeiten. Er sollte nicht mit Ihrem Hausbau-Vertragspartner, anderen Baufirmen oder Baustofflieferanten in Verbindung stehen. Das könnte dazu führen, dass die Beratung anderen Interessen als den Ihren dient.
Die Architekten- und Ingenieurskammern, freiberufliche Baubegleiter oder private Bauherrenvereine wären hier die besten Ansprechpartner.