ᐅ Baukosten gehen aktuell durch die Decke
Erstellt am: 23.04.21 10:46
sergutsh23.12.22 11:48
Stephan— schrieb:
Glaube da wurde was falsch verstanden.
Der Estrich ist längst aufgeheizt mittels Hotboy.
Es ging nun um den „normalen/Regel“ Heizbetrieb über den internen Heizstab und nicht über die Soleleitungen. (Wie es eigentlich laufen sollte). Blöder Zeitpunkt mit Weihnachten, Urlaub etc.What? Wieso nur über Heizstab?
WilderSueden23.12.22 12:08
Tolentino schrieb:
Nö, da steht eine Kündigung ist ausgeschlossen.Das ist anders als beim Telefonanbieter wo man 3 Monate vorher kündigen muss damit sich der Vertrag nicht verlängert. Ein Erbbaurecht von 99 Jahren läuft nach 99 Jahren aus und es kommt automatisch zum Heimfall. Wenn du das verhindern willst, musst du vorher aktiv werden und einen neuen Vertrag abschließen.Schlenk-Bär23.12.22 13:23
guckuck2 schrieb:
Sonden sind auf eine bestimmte Entzugsleistung ausgelegt, da gibts Formeln für (google). Das macht der Bohrmensch für dich. Wenn man Sonden überlastet können diese (bzw. genau genommen deren Umfeld) vereisen, was entweder irreparabel ist oder eine erhebliche Zeit zur Regeneration benötigt.
Quellen sind hier verboten.Danke dafür. Mit den Quellen, wusste ich nicht. Ich dachte, dass bezieht sich nur auf Links.guckuck223.12.22 13:27
Schlenk-Bär schrieb:
Danke dafür. Mit den Quellen, wusste ich nicht. Ich dachte, dass bezieht sich nur auf Links.So meint ich es aus - Links. Ohne hat Manja nix davon. Mit meinen Aussagen kannst du ja die Suchmaschine der Wahl füttern.Stephan—23.12.22 14:06
sergutsh schrieb:
What?
Wieso nur über Heizstab?6 Wochen Verzug der Bohrung (Krankheit, Maschine kaputt etc.), dann nun gebohrt aber Verschaltung und anschließen an Novelan erst im Januar möglich (Weihnachten/Urlaub der Gewerke), daher diese zeitliche sehr unglückliche Situation.Tolentino23.12.22 14:25
WilderSueden schrieb:
Das ist anders als beim Telefonanbieter wo man 3 Monate vorher kündigen muss damit sich der Vertrag nicht verlängert. Ein Erbbaurecht von 99 Jahren läuft nach 99 Jahren aus und es kommt automatisch zum Heimfall. Wenn du das verhindern willst, musst du vorher aktiv werden und einen neuen Vertrag abschließen.Ich glaube, wir reden aneinander vorbei.Ich meine den spezifischen Vertrag, den vorhin auszugsweise gepostete hat. Da sind Klauseln drin, die eine Kündigung seitens des Erbpachtgebers praktisch unmöglich machen.
Auch nach der Laufzeit (die übrigens nicht 99 Jahrebetragen muss, kann auch länger oder kürzer sein) , weil der Erbbauberechtigte ein Verlängerungsrecht hat. Dies dient nur als Beispiel dafür, dass es nicht automatisch so sein muss, dass man alleine dem guten Willen des Eigentümers ausgeliefert ist.
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