ᐅ Baukosten gehen aktuell durch die Decke
Erstellt am: 23.04.21 10:46
Pinkiponk31.07.21 16:22
Baugrübchen schrieb:
Ich denke, dass es da nur wenige Verträge gibt, die eine solche Klausel beinhalten. Möglicherweise kann man sich durch eine geplatzte Finanzierung bei der höheren Summe herausmogeln oder auf die Kulanz des Verkäufers/ Unternehmens hoffen. Grundsätzlich erwarten aber beide Vertragspartner Sicherheit - der Bauherr bei einer Festpreisbindung und der Erbauer durch die Unterschrift des Kunden.Mein Mann und ich haben da vermutlich einen Fehler im Vertrag gemacht bzw. aus Zeitnot nicht bedacht: Eine Bemusterung hatten wir ja noch nicht, somit auch keinen Werkplan. Der Festpreis wurde nur für 18 Monate festgelegt, danach erhöht sich der Gesamtpreis um 0,4% pro Monat, jedoch maximal für 6 Monate. Danach gilt die zum Zeitpunkt der Abnahme gültige Preisliste. :-( Nun ja, schlimmstenfalls müssen wir halt die 5% bezahlen, um aus dem Vertrag wieder rauszukommen, denn der Preis zum Abnahmezeitpunkt im nächsten (schlimmstenfalls übernächsten Jahr) dürfte utopisch sein. Auf unsere Kappe müssen wir nehmen, dass die Erteilung der Baugenehmigung länger als erwartet gedauert hat; die andere Seite ist dafür verantwortlich, dass es Monate bis zu einem Bemusterungstgermin dauert und es nicht möglich war, vor der Erteilung der Baugenehmigung einen Bemusterungstermin zu erhalten.Hausbau081531.07.21 17:50
In neueren Verträgen steht jetzt meist eine Klausel, dass Materialpreissteigerungen über x % Preisanpassungen zur Folge haben. Mir ist ebenfalls bekannt, dass Baufirmen von Holzhäusern Ihren Kunden 25.000 € zahlen, wenn diese vom Vertrag zurücktreten.
Bei einer Preissteigerung von 100.000 € kann der AN m.E. nicht auf Vertragseinhaltung pochen und auch keine Rücktrittsgebühr fordern, schließlich liegt die Ursache nicht beim AG. Meine Grenze, um von seitens des AN auf Vertragseinhaltung pochen zu können, wäre hier eine Erhöhung um 10 %, wie sie allgemein bei Handwerkerrechnungen möglich ist.
Bei einer Preissteigerung von 100.000 € kann der AN m.E. nicht auf Vertragseinhaltung pochen und auch keine Rücktrittsgebühr fordern, schließlich liegt die Ursache nicht beim AG. Meine Grenze, um von seitens des AN auf Vertragseinhaltung pochen zu können, wäre hier eine Erhöhung um 10 %, wie sie allgemein bei Handwerkerrechnungen möglich ist.
Hausbau081531.07.21 17:56
Pinkiponk schrieb:
Nun ja, schlimmstenfalls müssen wir halt die 5% bezahlen, um aus dem Vertrag wieder rauszukommen, denn der Preis zum Abnahmezeitpunkt im nächsten (schlimmstenfalls übernächsten Jahr) dürfte utopisch sein. Man kann nur hoffen, dass sich das alles mal wieder relativiert. Die Frage ist ja, wenn ihr diesen Vertrag kippt, was dann? Mit jemand Anderem bauen wird wahrscheinlich auch nicht günstiger. Und wenn ihr es ganz sein lasst, müsst ihr jede Menge für den nicht in Anspruch genommenen Kredit an die Bank zahlen. Und das für nichts und wieder nichts. Auch keine gute Lösung.
DaSch1731.07.21 23:14
Hausbau0815 schrieb:
Mir ist ebenfalls bekannt, dass Baufirmen von Holzhäusern Ihren Kunden 25.000 € zahlen, wenn diese vom Vertrag zurücktreten.Hab ich auch schon gehört. Sogar von Summen um die 50 TEUR…
DaSch1731.07.21 23:19
Pinkiponk schrieb:
Ist Euch bekannt, ob bzw. ab welcher Kaufpreissteigerung man von einem bereits geschlossenen Hauskaufvertrag zurücktreten kann?Wieso wollt Ihr denn raus aus dem Vertrag? Wollt Ihr nun doch nicht mehr bauen?
ypg31.07.21 23:54
Pinkiponk schrieb:
und es nicht möglich war, vor der Erteilung der Baugenehmigung einen Bemusterungstermin zu erhalten.Huch ? Das war nicht machbar? Warum denn nicht?Ähnliche Themen