genau, Da steht, das cyz über das gesetzliche Minimum hinaus geht.
Ich bin kein Anwalt, aber bei Spezifikationen kleinlich sein kann ich auch ;)
Eindeutig abgedeckt ist folgender Fall:
Heimfall zu 2/3, Grundstückseigentümer verkauft das Haus mit Grundstück -> Entschädigung zum tatsächlichen Verkaufspreis.
Nicht abgedeckt da kein Verkauf:
- Heimfall zu 2/3, Grundstückseigentümer nutzt das selbst
- Heimfall zu 2/3, Grundstückseigentümer lässt seinen Enkel für umsonst drin wohnen
- Heimfall zu 2/3, Grundstückseigentümer vermietet das Haus
- Heimfall zu 2/3, Grundstückseigentümer verpachtet Haus und Grund (=kein Verkauf) an jemand anders auf 99 Jahre
2 Anwälte, 3 Meinungen:
- Heimfall, Umbau in Zweifamilienhaus, Teilungserklärung, Verkauf von Wohnungen
- Heimfall, Nutzung die kein Verkauf ist, dann Verkauf nach X Jahren
Es steht auch irgendwo in dem Ausschnitt, dass man einen Anspruch auf Verlängerung hat. Lediglich, dass eine vorzeitige Verlängerung
möglich ist. Will der Verpächter das nicht...siehe oben.
Und was Vereinbarungen besser als das gesetzliche Minimum anbelangt...kann man natürlich machen. Der Grundeigentümer hat nur null Anreiz solange er das Grundstück trotzdem losbekommt. Bis vor einem Jahr waren Grundstücke extrem knapp und Neubaugebiete fast überall massiv überbucht. Da gibt es keinen Anreiz 90% Entschädigung zu vereinbaren wenn man nicht muss