Baukosten gehen aktuell durch die Decke

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Tolentino

Tolentino

Das ist anders als beim Telefonanbieter wo man 3 Monate vorher kündigen muss damit sich der Vertrag nicht verlängert. Ein Erbbaurecht von 99 Jahren läuft nach 99 Jahren aus und es kommt automatisch zum Heimfall. Wenn du das verhindern willst, musst du vorher aktiv werden und einen neuen Vertrag abschließen.
Ich glaube, wir reden aneinander vorbei.
Ich meine den spezifischen Vertrag, den @ypg vorhin auszugsweise gepostete hat. Da sind Klauseln drin, die eine Kündigung seitens des Erbpachtgebers praktisch unmöglich machen.
Auch nach der Laufzeit (die übrigens nicht 99 Jahrebetragen muss, kann auch länger oder kürzer sein) , weil der Erbbauberechtigte ein Verlängerungsrecht hat. Dies dient nur als Beispiel dafür, dass es nicht automatisch so sein muss, dass man alleine dem guten Willen des Eigentümers ausgeliefert ist.
 
R

Reggert

Ich frag mal ganz dumm macht das denn jede Bank? Unsere wie gesagt hatte direkt gesagt erbpacht nein außer man kommt unter 60% beleihung (nein keine ahnung wieso)
Orangener Löwe

Btw mein Nachbar hat sein carport fertig 6x9m mit schuppen 24000€, nächstes Jahr wären es 28000€ laut der Firma
Aluminium
Unsinnig wo manche sich die Preiserhöhungen her würfeln(finde ich persönlich zumindest)
 
WilderSueden

WilderSueden

Ich meine den spezifischen Vertrag, den @ypg vorhin auszugsweise gepostete hat. Da sind Klauseln drin, die eine Kündigung seitens des Erbpachtgebers praktisch unmöglich machen.
Genau den meine ich auch. Einfach den Pachtvertrag kündigen ist als Verpächter ohnehin nicht. Der Erbbaurechtsnehmer wird zum Eigentümer auf Zeit. Von den geposteten Klauseln sehe ich keine, die verhindern würde dass der nach X Jahren ausläuft. Da ist ein bisschen Marketing-Blabla ("mehr als das gesetzliche Minimum") und das mit dem vollen Wert bei Weiterverkauf ist nett. Aber ich sehe hier keine Klausel die einen Anspruch auf eine Verlängerung begründet, lediglich die Möglichkeit.
Aber schon alleine die Diskussion die wir jetzt darüber führen, zeigt mir doch dass die Sache mit dem Erbbaurecht voller Fallstricke ist. Das ist einfach nicht zu vergleichen mit Eigentum.

(die übrigens nicht 99 Jahrebetragen muss, kann auch länger oder kürzer sein
Ich weiß. 99 Jahre wird gerne genommen für "quasi ewig" (wie in Hong Kong ;) ) und weil der Erbbaurechtsnehmer das nicht mehr selbst erleben wird, anders als bei z.B. 40 Jahren.
 
Tolentino

Tolentino

Aber ich sehe hier keine Klausel die einen Anspruch auf eine Verlängerung begründet, lediglich die Möglichkeit.
Gleich der erste Satz.
Aber gut ist jetzt müßig darüber zu diskutieren.
Ich stimme ja überein, daß man da sehenden Auges und bewusst reingehen sollte. Es ist sicherlich kein Mobilfunk Vertrag. Aber es ist eben auch kein Bauernfänger Nepp
 
Y

ypg

Eindeutig abgedeckt ist folgender Fall:
Du siehst nur, was Du sehen willst.
Du bist doch nicht verpflichtet, das Haus dem Erbpachtgeber zu veräußern, Du kannst es auch normal verkaufen.
Und ja, die Käufer gibt es. Es hat doch jeder seine eigenen Bedürfnisse an ein Haus mit Grund und nicht automatisch Deine Bedürfnisse oder denen, die weiterhin mit ihren "Bedenken" kommen. Nach Euren "Argumentationen", (es sind noch nicht einmal Argumente, sondern große "Abers", die in den Raum geworfen werden) tritt auf jeden Fall ein WorstCase ein, der so, wie Ihr beschreibt, nur hypothetisch ist.

Das wäre das gleiche, als wenn man sagt: "wilder Süden, Du hast jetzt aber so viel Knete für die Finanzierung aufgenommen, das könnt ihr bei Scheidung nie bezahlen und es es wird zur Zwangsversteigerung kommen."
Oder ein Bungalow mit 110qm: "Dir ist schon klar, dass die Zielgruppe für Euren Hausverkauf eine sehr kleine wird und ihr mit dem Verkauf nicht den Verkehrswert erreichen wird, da zu speziell und nicht ausreichend für 2 Kinder"
Oder der, der sein bezahlbares Eigentumsgrundstück in der Pampa kauft "Oje, wer will denn da wohnen? Du bezahlst doppelt und dreifach das drauf zum Fahren zur Arbeit, dass rechnet sich langfristig nie und nimmer"

Es sucht sich im Idealfall derjenige _das_ aus, was zu seinen Bedürfnissen passt.

In vielen Fällen wird der Worstcase abgefedert durch persönliche Umstände oder gar Ziele. Es hat nämlich nicht jeder Eure Bedürfnisse oder Eure Ziele. Ihr setzt aber teilweise die Meßlatte mit Euren "Abers" genau dort an.

Mir ist doch bei Hausverkauf egal, ob der Käufer einen Neuvertag mit dann meinetwegen doppelt soviel Pacht abschließt. Der wird schon seine Gründe haben, warum er das Haus dann zu diesen Bedingen kauft. Verkauft wird es immer.
Keiner wird bei einem Eigentumsgrundstück argumentieren, dass er das Haus nicht verkauft bekommt, weil das Grundstück im Wert gestiegen ist und sich dafür dann kein Käufer findet, da die Kaufkraft nicht da ist.

Deutschland hat überall seine Ecken mit Erbpachtgrundstücken. Die gehen auch nach 60/70 Jahren weg und werden verkauft.
Unser Dorf besteht zu 2/3 aus Erbpacht, das Nachbardorf auch. Keiner jammert darüber. Nur die Unwissenden. Die Häuser werden zu ihrem Wert, den sie zeitgemäß haben, verkauft. Das Haus ohne Grundstück. Der eine will es wegen Erbpacht nicht, für den anderen ist genau diese Variante das richtige.
Hier hat jeder sein Wunschhaus hingesetzt. Er brauchte nicht zu überlegen, ob er auf irgendetwas verzichtet, weil er ansonsten die Finanzierung nicht hinbekommt. Und was wichtig ist: die Lage! Wir haben eine hervorragende Lage im Speckgürtel, das kann und oder will will ein anderer überhaupt nicht bezahlen (können).

Da sind Klauseln drin, die eine Kündigung seitens des Erbpachtgebers praktisch unmöglich machen.
So ist es.
Unsere wie gesagt hatte direkt gesagt erbpacht nein außer man kommt unter 60% beleihung (nein keine ahnung wieso)
Orangener Löwe
In einer Finanzierung spielen viele Faktoren eine Rolle. Ja, auch Erbpacht. Und ja, leider auch: Fertigbauweise.

Schaut mal über Euren Tellerrand: dieser Thread heißt "Baukosten werden immer teurer". Da beruft man sich zB auch nicht auf "ham wir immer so gemacht und "kenn ich nicht, mach ich nicht", sondern sucht nach Alternativen und informiert sich neutral.
Und anstatt 5 Jahre (mir war, dass sogar 10 Jahre genannt wurden) in Eigenleistungen zu stecken, damit man sich ein Haus überhaupt leisten kann, und die Kinder dann wegen fehlender Aufmerksamkeit als Entschädigung das Haus zu vererben, dass halte ich für reinen Selbstschutz, aber (für mich) nicht für den richtigen Weg.

Von den geposteten Klauseln sehe ich keine, die verhindern würde dass der nach X Jahren ausläuft.
Muss ja auch nicht. Ich oder andere sind hier nicht in der Pflicht, seinen Vertrag zu posten, damit Du es verstehst. Willst Du auch gar nicht, gell?
dass die Sache mit dem Erbbaurecht voller Fallstricke ist.
Dein Worstcase in allen Ehren: Damit kannst Dich schon bei @Bettkannte alias @Benutzer205 einreihen.
 
Zuletzt aktualisiert 21.07.2025
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