Befristeter Arbeitsvertrag Finanzierung?

4,00 Stern(e) 9 Votes
Zuletzt aktualisiert 23.04.2024
Sie befinden sich auf der Seite 8 der Diskussion zum Thema: Befristeter Arbeitsvertrag Finanzierung?
>> Zum 1. Beitrag <<

Tassimat

Tassimat

Um es ehrlich und einfach zu beantworten: Wegen dem Prinzip mit dem Esel und der Karotte an der Angel.

PS: Das Stichwort für Wikipedia und weitere Recherchen ist Wissenschaftszeitvertragsgesetz.
 
Zuletzt bearbeitet:
M

Melimina

Hallo,
Ich danke euch für die vielen Antworten.
Habe die Sache mit unserem Finanzmakler geklärt. Da wir ein sehr gutes Eigenkapital durch unsere Wohnung haben und die Hälfte des Grundstücks später verkaufen können ,bekommen wir erst mal nur das Grundstück finanziert..natürlich
wenn alles gut läuft. Bis mein Mann festen Vertrag bekommt, müssen wir mit dem Neubau warten. Auf dem Grundstück steht ein kleines altes Haus was eigentlich abgerissen werden sollte aber noch bewohnbar ist ,weil der Eigentümer selber noch drin wohnt ...das Haus werden wir vermieten ,bis mein Mann Festvertag bekommt.
 
N

Noelmaxim

Es ist sicherlich eine Überlegung wert, aber verstehen tue ich das auch nicht ganz.

Wenn der befristete Vertrag ein Problem darstellt, was man ja verstehen kann, verstehe ich nicht ganz, was der Grundstückskauf heilen soll. Bleibt die Situation mit dem befristeten Vertrag so und ist der Grund dafür das Vorhaben nicht gesamtheitlich zu planen würde ich erst dann investieren, wenn die Situation bezüglich der Anstellung geklärt ist.

Ändert sich nichts, hat man immer ein Grundstück an der Backe, was ggf. nie bebaut wird

Die Finanzierung wird keine schöne Finanzierung werden, zu dem wird es einen Vorranggläubiger geben, somit ist man an diese Bank gebunden, geht es um die Finanzierung des Bauvorhabens.

Möglicherweise will man sich das Grundstück sichern, ok, aber dann ist zu empfehlen, dieses mit einem variablen Zins zu finanzieren.
 
H

HilfeHilfe

Hallo,
Ich danke euch für die vielen Antworten.
Habe die Sache mit unserem Finanzmakler geklärt. Da wir ein sehr gutes Eigenkapital durch unsere Wohnung haben und die Hälfte des Grundstücks später verkaufen können ,bekommen wir erst mal nur das Grundstück finanziert..natürlich
wenn alles gut läuft. Bis mein Mann festen Vertrag bekommt, müssen wir mit dem Neubau warten. Auf dem Grundstück steht ein kleines altes Haus was eigentlich abgerissen werden sollte aber noch bewohnbar ist ,weil der Eigentümer selber noch drin wohnt ...das Haus werden wir vermieten ,bis mein Mann Festvertag bekommt.
Hallo

was hat den die Bank zu dem Neubau gesagt ? Gibt es da Probleme, Höhstgrenzen etc ?

Finanziert die Bank nur das Grundstück braucht ihr einen Nachranggläubiger für den Neubau. Das wird unnötig teuer
 
C

cschiko

Die Drittmittelfinanzierung hat damit NICHTS zu tun. Reguläre Unternehmen könnten sich ja sonst auch über irgendwelche Projektelaufzeiten die Festanstellungen sparen.

Für Unis gibt es im Hochschulgesetzt extra Regelungen, die die maximale Beschäftigungsdauer begrenzt. Es ist politsch gewünscht und gewollt (ja auch von den Unis) Mitarbeiter maximal 5 Jahre mit diversen Ausnahmen wie beispielsweie Elternzeit zu beschäftigen. Hochschulen sind Ausbildungsbetriebe und sollen auch Doktoranden für die freie Wirtschaft ausbilden. Dann halt mit Doktortitel. Ansonsten würden Festangestellte eine wissenschaftliche Stelle 40 Jahre blockieren. Es wäre ein Todesstoß für die Wissenschaft.

Große Institute können übrigens wiss. Mitarbeiter nach belieben auch fest anstellen. Geht ganz einfach über bilaterale Industrieprojekte und daraus generierten freie Finanzmittel. Die Institute haben alle angeschlossene GmbHs. Natürlich vergeben die trotzdem nur ausnahmsweise Festverträge. Die Leute die solche Verträge bekommen, die bleiben nicht lange. Eben kam in den Nachrichten wieder Prof. Günther Schuh mit Flugtaxis. Der gute Mann hat ein Riesen Firmengeflecht parallel zu seinem Lehrstuhl und seiner Fraunhofer Abteilung
Das stimmt so nicht ganz:

1. ist die maximale Dauer mit 6 Jahren festgelegt bzw. genauer sind es 6 Jahre für den Doktortitel/Weiterqualifikation und danach erneut 6 Jahre, also in Summe 12 Jahre. Im Falle eine Habilitation gibt es dann ich glaube noch mal 3 Jahr, da bin ich mir aber nicht sicher.

2. Das Festanstellungen der Todesstoß für die Wissenschaft sind halte ich gelinde gesagt für absoluten Unsinn! Durch die aktuelle Vorgehensweise kommt es immer wieder dazu, dass Leute die gerne und sehr gut wissenschaftlich arbeiten am Ende in die Wirtschaft gehen. Klar kommen so ggf. neue Kräfte rein, aber für manche Projekte ist das eher ein Problem auf Grund der dann eben nötigen Einarbeitungszeit.

3. Ja es gibt genug Institute bei denen der Leiter dann nebenher GmbHs hat (s. Herr Prof. Schuh), aber das kann es ja am Ende auch nicht sein. Wenn man sieht das es einen Vielfach höheren Stellenbedarf gibt, dann muss es da auch Möglichkeiten geben die Leute festanzustellen. Wobei dies grundlegend sogar auf Drittmittelfinanzierung möglich ist, dies hat aber zur Folge das eben der Verdienst dieser Person bis zum potenziellen Renteneintritt durch eine entsprechende Geldeinlage gesichert werden muss und das geht so gut wie nie.

Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz ist also keinesfalls nur positiv behaftet und damit zu argumentieren das sonst anderen eine Doktorandenstelle verwehrt bleibt ist auch zweifelhaft. Es gibt nämlich genug Einrichtungen die Doktoranden als günstige Arbeitskräfte nutzen, da darf der Doktorand dann seine Zeit über voll arbeiten und am Ende schreibt er seine Doktorarbeit dann auf Arbeitslosengeld fertig. Dies ist leider in einigen Bereichen gängige Praxis!
 
Zuletzt aktualisiert 23.04.2024
Im Forum Liquiditätsplanung / Finanzplanung / Zinsen gibt es 3118 Themen mit insgesamt 67464 Beiträgen


Ähnliche Themen
Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben