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SaniererNRW123
Das ist so nicht richtig. Die Umsatzsteuer gibt es weiterhin, aber als Nullsteuersatz. Da Photovoltaik-Anlagenbetreiber bei der Anschaffung der Anlage damit nicht mehr mit Umsatzsteuer belastet werden, müssen diese nicht mehr auf die Kleinunternehmerregelung verzichten, um sich die Vorsteuerbeträge erstatten zu lassen. Sie werden damit von Bürokratieaufwand entlastet. Gilt aber m.W. nur für Neuanlagen.2023 soll die Umsatzsteuer auf Photovoltaik komplett wegfallen.
Bei Bestandsanlagen gilt "nur" die Ertragssteuerfreiheit. Wer aktuell noch zur USt. optiert hat, ist dazu noch bis zum Wechsel in die KUR gebunden.
Ach ja, die 70% Abregelung ist im Prinzip auch abgeschafft.