F
Fuchur
Meine Güte, du willst es wirklich nicht verstehen, oder?
Versuchen wir es mal mit Logik: Der BFH-Beschluss ist aus 2018 und bestätigt seine seit 2011 bestehende, ständige Rechtsprechung. Und die Finanzbehörden verzichten seit 11 Jahren wahrscheinlich aus reiner Großzügigkeit auf diese Einnahmen aus der USt?
Das ist ein Nichtzulassungbeschluss zu einem Fall, der keine gleichzeitige Anschaffung zum Gegenstand hat. Von daher ist es völlig irrelevant, was das Gericht in diesem Fall entschieden hat. Es hat nämlich insbesondere dehalb abgelehnt, weil die Frage, ob ein nachträglich beschaffter Speicher trotzdem einheitliches Zuordnungsobjekt sein kann, keine grundsätzliche Bedeutung hat und eine Weiterentwicklung der Rechtsanwendung als nicht erforderlich angesehen wird.
Und auch dein Urteil des FG B-W behandelt... oh Wunder... einen Fall, in dem der Speicher zeitlich versetzt mit neuem Kaufvertrag von einem gänzlich anderen Anbieter erworben wurde.
Les doch erstmal die Texte, bevor du hier blind zitierst und Behauptungen aufstellst! Da hilft es auch nichts, irgendwelche Halbsätze aus dem Zusammenhang herausgerissen zu zitieren.
Versuchen wir es mal mit Logik: Der BFH-Beschluss ist aus 2018 und bestätigt seine seit 2011 bestehende, ständige Rechtsprechung. Und die Finanzbehörden verzichten seit 11 Jahren wahrscheinlich aus reiner Großzügigkeit auf diese Einnahmen aus der USt?
Das ist ein Nichtzulassungbeschluss zu einem Fall, der keine gleichzeitige Anschaffung zum Gegenstand hat. Von daher ist es völlig irrelevant, was das Gericht in diesem Fall entschieden hat. Es hat nämlich insbesondere dehalb abgelehnt, weil die Frage, ob ein nachträglich beschaffter Speicher trotzdem einheitliches Zuordnungsobjekt sein kann, keine grundsätzliche Bedeutung hat und eine Weiterentwicklung der Rechtsanwendung als nicht erforderlich angesehen wird.
Und auch dein Urteil des FG B-W behandelt... oh Wunder... einen Fall, in dem der Speicher zeitlich versetzt mit neuem Kaufvertrag von einem gänzlich anderen Anbieter erworben wurde.
Les doch erstmal die Texte, bevor du hier blind zitierst und Behauptungen aufstellst! Da hilft es auch nichts, irgendwelche Halbsätze aus dem Zusammenhang herausgerissen zu zitieren.