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motorradsilke
In § 3 BImSchV steht: Nr. 4: naturbelassenes stückiges Holz (das kann selbstverständlich auch in Form eines Brettes sein, und nichts anderes sind Einwegpaletten), Nr. 6: gestrichenes, lackiertes oder beschichtetes Holz (mit mehreren Ausschlüssen, die nicht für Einwegpaletten zutreffen), Nr. 7: Sperrholz, Spanplatten, Faserplatten oder sonst verleimtes Holz (mit mehreren Ausschlüssen, die nicht für Einwegpaletten zutreffen). Wenn du also sogar lackierte und verklebte Bretter verbrennen darfst, darfst du unbehandelte Bretter auf jeden Fall verbrennen. Zumal sie in Nr. 4 fallen, naturbelassen heißt in dem Zusammenhang unbehandelt, nicht in der natürlichen Form.In der BImSchV steht in Paragraph 3 was du verbrennen darfst, Abfallholz ist da nicht gelistet, d.h. du begehst beim Verbrennen eine Ordnungswidrigkeit. Sollte man als gut informierter Ofenbesitzer wissen. Im Zweifelsfall kannst du dich auch bei deiner zuständigen Gemeindeverwaltung erkundigen.
Du kannst bei Einwegpaletten, noch dazu bei eBay, nie sagen, ob und wie sie behandelt wurde, bzw. wo und wie sie gelagert wurden und mit welchen Mitteln sie in Kontakt kam.
Ob sie mit irgendwelchen Mitteln in Kontakt kamen, sieht man.