H
hauskauf1987
Guest
Bei unserem gekauften Reihenhaus nach KFW 55 Standard ist aufgrund der Energieeffizienz mit Umlufthaube in der Küche geplant. Ich ging davon aus, dass ich während des Rohbaus per Sonderwunsch eine Kernbohrung für ne Ablufthaube machen lassen kann. Der Bauträger lehnt das mit Verweis auf die Baubeschreibung ab.
Dürfen die das nicht aufgrund der Energieeffizienz und Abnahme im Nachgang? Wie gehe ich am besten vor? Ich vermute dass das im Nachgang eim größerer Aufwand zwecks Dämmung usw ist. Wie sieht es dann auch aus zwecks Gewährleistung wenn ich das selber mache nach Hausübergabe?
Kann mir da jemand sinnvolle Tipps geben?
Dürfen die das nicht aufgrund der Energieeffizienz und Abnahme im Nachgang? Wie gehe ich am besten vor? Ich vermute dass das im Nachgang eim größerer Aufwand zwecks Dämmung usw ist. Wie sieht es dann auch aus zwecks Gewährleistung wenn ich das selber mache nach Hausübergabe?
Kann mir da jemand sinnvolle Tipps geben?