Ging mir ähnlich. Ich habe auch die Post zur Grundsteuer bekommen für ein Grundstück, welches ich schon 2021 verkauft hatte. Komischweise wussten sie das noch nicht. Aber da stsnd gleich drin, wenn ich nicht mehr Eigentümer bin, kann ich den neuen Eigentümer angeben, und das war es dann.dann bekommt der vorherige Eigentümer wohl noch Post.
Zumindest ist es bei uns gerade so.
Am 1.1. waren wir noch Eigentümer unseres Hauses und auch Eigentümer des aktuellen Grundstücks.
Seit dem 15.3. sind wir nur noch Eigentümer des aktuellen Grundstücks.
Jetzt habe ich aber für beides Post bekommen, zwecks Abgabe der Grundsteuer Erklärung.
Was ja streng genommen eigtl. auch nicht datenschutzkonform wäre, oder? Also eigtl. müsste man sich vom Käufer unterschreiben lassen, dass man seine Daten an alle Behörden weitergeben darf, die das verlangen.wenn ich nicht mehr Eigentümer bin, kann ich den neuen Eigentümer angeben, und das war es dann.
Ich denke nicht, dass das falsch ist, weil die neue Eigentümerin ja im Grundbuch steht und das FA auch daher die Info bekommen würde.Was ja streng genommen eigtl. auch nicht datenschutzkonform wäre, oder? Also eigtl. müsste man sich vom Käufer unterschreiben lassen, dass man seine Daten an alle Behörden weitergeben darf, die das verlangen.
Datenschutz ist ja wichtig, aber ich glaube der Ottonormalverbraucher ist regelmäßig davon überfordert, bzw. verstößt einfach unbewusst dagegen.
Ist es dann auch sein Problem oder muss ich die Erklärung erstellen? Post haben wir keine bekommendann bekommt der vorherige Eigentümer wohl noch Post.