Baukosten gehen aktuell durch die Decke

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B

Buschreiter

Im Übrigen ist die Bauwirtschaft laut einem Experten auf Welt in einer Konsolidierungs- und Preisfindungsphase. Auf gut deutsch: Die Hütten, sei es Bestand oder Neubau, sind zu teuer für die derzeitigen Zinsen…mal schauen, wann die Preise gefunden sind :p
 
B

Buchsbaum

Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden* (Gebäudeenergiegesetz)
§ 109 Anschluss- und Benutzungszwang


Die Gemeinden und Gemeindeverbände können von einer Bestimmung nach Landesrecht, die sie zur Begründung eines Anschluss- und Benutzungszwangs an ein Netz der öffentlichen Fernwärme- oder Fernkälteversorgung ermächtigt, auch zum Zwecke des Klima- und Ressourcenschutzes Gebrauch machen.

Ich bitte um kurze Aufmerksamkeit für einen Paragraphen im erst letztlich beschlossenen Heizungsgesetz. Dieser Paragraph wird noch eine große Rolle für viele spielen. Es wird für die Gemeinden lukrativ sein, insbesondere die hoch verdichteten Neubausiedlungen per Zwang an Fernwärmenetze anzuschließen. Dann heißt es Rückbau für die Wärmepumpe.

Die Preise für Fernwärme sind schon drastisch gestiegen.


So habe man in Baden-Württemberg festgestellt, wo das Klimaschutzgesetz schon Wärmepläne vorschreibt, "dass verschiedene Kommunen bzw. die verbundenen Stadtwerke das Instrument des Anschluss- und Benutzungszwangs aus rein wirtschaftlichem Interesse" anwenden.

Laut Ebisch könnte es auch passieren, dass, wer jetzt eine Wärmepumpe einbaue, später in einen Anschluss- und Benutzungszwang für Fernwärme gerate, vor allem wenn über kommunale Pläne länger Unsicherheit bestehe.

Bei Fernwärme-Anbietern fehle es an Wettbewerb und Verbraucherschutz. Ihre Wärme-Erzeugung, Netzbetrieb, Vertrieb und Verkauf lägen zumeist in einer Hand; und die – anders als bei Gas und Strom – hier vollkommen fehlende Liberalisierung führe zu intransparenter Preisbildung.

Dazu kommt ein weiteres Risiko für Verbraucher: Dass Kommunen ihre Wärme-Versorger gegen deren ökonomisches Risiko absichern und möglichen Kunden einen Anschluss- und Benutzungszwang vorschreiben. Das ermöglicht das Wärmeplanungsgesetz.
 
A

aero2016

Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden* (Gebäudeenergiegesetz)
§ 109 Anschluss- und Benutzungszwang


Die Gemeinden und Gemeindeverbände können von einer Bestimmung nach Landesrecht, die sie zur Begründung eines Anschluss- und Benutzungszwangs an ein Netz der öffentlichen Fernwärme- oder Fernkälteversorgung ermächtigt, auch zum Zwecke des Klima- und Ressourcenschutzes Gebrauch machen.

Ich bitte um kurze Aufmerksamkeit für einen Paragraphen im erst letztlich beschlossenen Heizungsgesetz. Dieser Paragraph wird noch eine große Rolle für viele spielen. Es wird für die Gemeinden lukrativ sein, insbesondere die hoch verdichteten Neubausiedlungen per Zwang an Fernwärmenetze anzuschließen. Dann heißt es Rückbau für die Wärmepumpe.

Die Preise für Fernwärme sind schon drastisch gestiegen.


So habe man in Baden-Württemberg festgestellt, wo das Klimaschutzgesetz schon Wärmepläne vorschreibt, "dass verschiedene Kommunen bzw. die verbundenen Stadtwerke das Instrument des Anschluss- und Benutzungszwangs aus rein wirtschaftlichem Interesse" anwenden.

Laut Ebisch könnte es auch passieren, dass, wer jetzt eine Wärmepumpe einbaue, später in einen Anschluss- und Benutzungszwang für Fernwärme gerate, vor allem wenn über kommunale Pläne länger Unsicherheit bestehe.

Bei Fernwärme-Anbietern fehle es an Wettbewerb und Verbraucherschutz. Ihre Wärme-Erzeugung, Netzbetrieb, Vertrieb und Verkauf lägen zumeist in einer Hand; und die – anders als bei Gas und Strom – hier vollkommen fehlende Liberalisierung führe zu intransparenter Preisbildung
Dazu kommt ein weiteres Risiko für Verbraucher: Dass Kommunen ihre Wärme-Versorger gegen deren ökonomisches Risiko absichern und möglichen Kunden einen Anschluss- und Benutzungszwang vorschreiben. Das ermöglicht das Wärmeplanungsgesetz.
Zum Glück leben wir in einem Rechtsstaat und es gibt den Rechtsweg. Sollte eine Gemeinde aus sachfremden Erwägungen heraus Vorgaben machen, wird ein Richter das sicherlich monieren. Wie eine Gemeinde eine Rückbaupflicht für Wärmepumpen mit Klimaschutz begründen wollen würde, wäre auch spannend abzuwarten.
 
WilderSueden

WilderSueden

Da ist nichts dran überraschend. Die Investition in ein Fernwärmenetz rentiert sich nur, wenn auch mittelfristig (z.B. beim Heizungstausch) alle daran anschließen müssen. Bestehende Einfamilienhaus-Neubausiedlungen sehe ich da aber noch lange nicht als Kandidaten, sondern eher Bestand im Zentrum sowie neu zu erschließende Gebiete.
 
S

sysrun80

Die Nummer ist nicht neu. Diese Vorgabe gibt es seit 2020. Die Stadt Hannover hat das auch in einer Satzung. Hier wird aber ganz klar gesagt was der Zweck ist:

* die Senkung von Treibhausgasemissionen in der Energieversorgung
* die Einsparung und weitest mögliche Vermeidung der Verwendung fossiler Energieträger wie Kohle, Erdgas und Heizöl

Dort wurde auch ganz klar beschrieben wann man eben nicht unter diese Pflicht fällt

emissionsfreie Wärmeerzeugungsanlage: primär durch die Nutzung erneuerbarer Energien betriebene Anlage, die auch mittelbar (z. B. durch gesteigerten Stromverbrauch) nicht zu einem Anstieg der dadurch hervorgerufenen Emissionen führt (z. B. Solarthermie, Wärmepumpen, Geothermie)

Ich würde dann gerne mal sehen wie die genannten Gemeinden hier etwas drehen möchten um Geld einzunehmen.

Sicherlich muss, wenn man diesen Weg mit der FW geht, ein gewisser Satz an Nutzern erreicht werden um wirtschaftlich zu arbeiten. Wenn aber der Kern der Verordnung die einsparung von CO2 und Fossilen ist - tja, dann möge das mal einer gegen eine Wärmepumpe mit Photovoltaik und Ökostrom versuchen durchzusetzen. Vermutlich wird das dann die Verwaltungsgerichte sehr lange beschäftigen
 
mayglow

mayglow

Ich vermute den Nutzungszwang auch eher als eine "wenn eh ein Austausch ansteht" Geschichte und kann mir schwer vorstellen, dass das anders durchboxbar ist.

Ich schwanke bei Fern- und Nahwärmenetzen auch immer noch, was ich davon denn halte. Wir hatten mal nen Neubaugebiet angeschaut, wo der Bauträger dann zentral nen Blockheizkraftwerk hinsetzt und man darüber dann auch Wärme bezieht (ich glaube beziehen muss) (und meine sogar Miteigentümer wird). Ich meine die ersten 10( oder 15?) Jahre oder so war dann auch festgesetzt wie teuer einen das kommt, da kümmerte sich dann glaube auch der BT noch um nen Wartungsvertrag. Grundsätzlich klang das für mich für die dort vorherrschende dichte Besiedlung auch nicht verkehrt, aber der vorgerechnete monatliche Preis war schon happig und die Aussicht sich dann mit irwie 50 anderen Hausbesitzern darüber zu streiten, wie's weiter damit geht, klang für mich auch eher abschreckend.
 
Zuletzt aktualisiert 05.10.2025
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