Das ist für Wohneinheiten vorgeschrieben. Fließend Wasser gehört dazu, auch Abfluss in die Kanalisation. Kochgelegenheiten auch. Deine Nice-To-Haves nicht.
Ein Bauvorhaben, wo eine Küchenzeile im Bauantrag eingezeichnet sein muss, sofern es sich um eine Wohnung im rechtlichen Sinn handelt, finanziert oft die Bank genau das: eine Wohnung im rechtlichen Sinn. Wenn Du die Küche weglässt, so spartanisch sie auch sein mag, ist es es keine Wohnung, in diesem Fall Wohnhaus.
Eine Kitchenette reicht zb aus.
Da gibt es auch keine Meinung, das muss man sachlich sehen.