B
Buchsbaum
Was bedeutet eigentlich Bauzwang genau? Das ist ja zum einem Auslegungssache und je nach Gemeinde auch unterschiedlich gehandhabt.
Muss wie hier bspw. zum Ende der 5 Jahresfrist eine Fertigstellungsanzeige erfolgen, der Einzug ins neu Haus erfolgt sein, reicht ein Bauantrag oder ein Baubeginn.
Das ist entscheidend. Würde ein Baubeginn ausreichen, dann könnte man das Bauvorhaben prinzipiell unendlich weit schieben.
Muss man allerdings nach 5 Jahren fertig sein, dann wird es schwieriger den Bauzwang zu umgehen.
Muss wie hier bspw. zum Ende der 5 Jahresfrist eine Fertigstellungsanzeige erfolgen, der Einzug ins neu Haus erfolgt sein, reicht ein Bauantrag oder ein Baubeginn.
Das ist entscheidend. Würde ein Baubeginn ausreichen, dann könnte man das Bauvorhaben prinzipiell unendlich weit schieben.
Muss man allerdings nach 5 Jahren fertig sein, dann wird es schwieriger den Bauzwang zu umgehen.