
WilderSueden
In BW ist das folgendermaßen geregelt:
Im Wesentlichen wird es also erst einmal auf Hinweise der Nachbarn oder stichprobenartige Kontrollen des Bauamts hinauslaufen.§ 10
Prüfmaßstab
Bauherren haben sicherzustellen [...]
Bestehen Anhaltspunkte für eine Nichterfüllung von Pflichten, kann die zuständige Behörde
das Bauvorhaben einer Inaugenscheinnahme unterziehen. Wird eine Nichterfüllung
von Pflichten festgestellt, weist die zuständige Behörde den Bauherrn auf diese
Pflichten hin und setzt eine angemessene Frist zu deren Nacherfüllung.