Bitte nicht traurig sein. Wir werden in unserem neuen Haus glücklich und falls wir tatsächlich nochmal ein anderes Projekt starten, wird jemand anderes in unserem Haus glücklich. Das ist doch erfreulich. :)Ich muss sagen, irgendwie macht mich das traurig, dass euer Haus nicht (mehr?) so euren Wünschen entspricht, dass ihr schon vor Einzug weiter auf der Suche nach etwas neuem seid. Ich kann aber nur sagen, auch Sanierung ist nicht einfach. Und Denkmalschutz noch weniger :) Überlegt es euch gut :-*
Wenn der Preis 08/2023 aber zu hoch ist, kann er den Vertrag kostenneutral kündigen, oder? Sonst könnte der Hauslieferant ja Mondpreise verlangen, ohne, dass sich der Bauherr wehren kann.Ein Bekannter 2 Häuser weiter hat kürzlich seinen Vertrag mit einer Fertighausfirma unterschrieben. 6 Monate Festpreisgarantie ab Sofort, mehr gewähren sie derzeit nicht. Baubeginn aber voraussichtlich erst 08/2023, da völlig ausgebucht. Das kann auch spannend werden.
Jein, die DIN4701 galt bis 2003, danach wurde sie ungültig. Vereinfachte Verfahren fußen aber noch immer darauf.hab eben ein paar Leistungsverzeichnisse durchgeblättert dort steht die Heizleistung wird nach DIN4701 ausgelegt. Ist das io so?
Der hydraulische Abgleich ist gesetzlich nicht gefordert. Für Fördermittel aber Voraussetzung.Wird immer ein hydraulischer Abgleich der Fußbodenheizung gemacht oder sollte das drin stehen?