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Alex124
Der rechtliche Aspekt ist mir hier nicht genau bekannt. Könnte sein, dass du als Privatwaldbesitzer dennoch als Unternehmer gelten könntest und man dir beim Verkauf von stehendem Holz ohne die Überprüfung eines Sägescheins grobe Fahrlässigkeit vorwerfen könnte, denn der arme Brennholzwerber war sich ja nicht der Gefahren bewusst. Ist wie gesagt nur eine Vermutung, in Deutschland ist diesbezüglich ja bekanntermaßen viel möglich...Interessant.
Na, hatte gelesen, dass es auch private Waldbesitzer gibt, die andere reinlassen und dann aber auch oft den Schein verlangen. Weiß gar nicht: haftet man als Besitzer wenn man jemanden bei sich sägen lässt und der sägt sich das Bein ab?
Fällscheine sind sehr teuer geworden, dauern bis 2 Wochen und dann gibt es noch besondere Spezialisierungen wie Heli-Logging usw. die wiederum separate Module erfordern.
Mit dem normalen Sägeschein darfst du also nur liegendes nicht unter Spannung stehendes Holz schneiden. Also vereinfacht gesagt, bereits entasteter Stamm auf dem Boden.