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guckuck2
Da muss man ja glücklicherweise nicht mehr von etwas "ausgehen", die Faktoren sind mittlerweile ja bekannt und deutschlandweit weitestgehend einheitlich.Ich gehe davon aus, dass genau wie beim BWR auch der theoretische Wert des Hauses für die Grundsteuerbewertung gilt. Je neuer desto mehr Erlös kann man theoretisch erzielen. Wobei müsste man dann natürlich auch andere Gegebenheiten einbeziehen, wie Swimmingpool, Keller, wie hoch ist der Standard des Hauses, etc.
Bodenrichtwert mit Größe des Grundstücks, Art des Grundstücks, dazu Wohnfläche und statistisch ermittelte Nettokaltmiete (Mietniveaustufe der Stadt/Landkreis), Alter des Gebäudes. Das wars.