Baukosten gehen aktuell durch die Decke

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S

sysrun80

Und das macht auch durchaus Sinn, denn sonst kaufen wenige Leute mit viel Kohle denen die Bauplätze weg, die sich kein Einfamilienhaus mit 800m² Grundstück, sondern eben nur ein Doppelhaus mit 400m² oder ein Reihenhaus mit 200m² Grundstück leisten können.
Aus Sicht der Kommune kann das aber auch Wünschenswert sein. Das bringt zumeist mehr Einkommensteuer rein ;)

Ansonsten frage ich mich aber wozu da nicht einfach die Grundstücke verkleinert werden. Die "Reichen" werden sicher nicht auf 300qm bauen.

Naja, mir egal - ich habe 90qm Einfamilienhaus-Neubau-Grundfläche auf >800qm Grundstück - fühle mich wirklich schmutzig :rolleyes:
 
K

KarstenausNRW

Und wieder mal werden Fake News verbreitet vom üblichen Verdächtigen. Das Einfamilienhaus wird in Münster nicht verboten, es tritt in zukünftigen Bebauungsplänen lediglich in den Hintergrund. Das heißt zukünftige Bebauungspläne weisen nur noch wenige Bauplätze fürs Einfamilienhaus und eben mehr für Doppelhaushälfte und RH aus.
Ich empfehle jedem, die Beschlussvorlage einfach mal zu lesen:

Bildschirmansicht einer Folie 3.4 Flächensparendes Bauen mit Text und Stichpunkten.

Das "Quasi-Verbot" ist dort gut skizziert. Aber daneben gibt es noch viel mehr Dinge, die ökologisch sinnvoll sind - ob man es mag, ist eine andere Frage.

Aber gut, für Familien werden bestimmt jede Menge 140qm-Wohnungen gebaut, da man mit 2-3 Kindern dann ja nicht mehr (bei neuen B-Plänen) ins eigene Haus kann. Und die großen Balkone und Dachterrassen ersetzen den Garten auch sehr gut. Natürlich preislich erschwinglich, ist ja klar... *Ironie aus*
 
X

xMisterDx

Die, die jetzt hier krähen, könnten sich in Münster eh kein Grundstück leisten, schon gar keine 800m².
Und das gilt auch für die Familie mit 2, 3 Kindern. Für die ist ein freistehendes Einfamilienhaus spätestens seit dem Zinssprung in Münster ohnehin illusorisch.

Aber ist wie mit dem Tempolimit. Am lautesten schreien immer die, deren Fahrzeug eh keine 250 hergibt und die sich mehr als 150 auch gar nicht trauen.
 
M

motorradsilke

Ich empfehle jedem, die Beschlussvorlage einfach mal zu lesen:
Anhang anzeigen 79942
Das "Quasi-Verbot" ist dort gut skizziert. Aber daneben gibt es noch viel mehr Dinge, die ökologisch sinnvoll sind - ob man es mag, ist eine andere Frage.

Aber gut, für Familien werden bestimmt jede Menge 140qm-Wohnungen gebaut, da man mit 2-3 Kindern dann ja nicht mehr (bei neuen B-Plänen) ins eigene Haus kann. Und die großen Balkone und Dachterrassen ersetzen den Garten auch sehr gut. Natürlich preislich erschwinglich, ist ja klar... *Ironie aus*
Wenn du jetzt noch schreiben würdest, wofür diese Planung gilt. Für EIN neues Baugebiet? Für ALLE zukünftigen Baugebiete? Nur Innenstadt? Ballungsraum? Verdichtung auf bestehenden Grundstücken?
 
WilderSueden

WilderSueden

Das klingt, als ob das für alle zukünftigen Bebauungspläne im Stadtgebiet gelten soll. 55WE pro Hektar ist auch deutlich dichter als es sich auf den ersten Blick anhört. Das sind ja nicht nur die reinen Wohnhäuser, Straße, Spielplätze, etc. werden sicherlich auch eingerechnet.
 
K

KarstenausNRW

Wenn du jetzt noch schreiben würdest, wofür diese Planung gilt. Für EIN neues Baugebiet? Für ALLE zukünftigen Baugebiete? Nur Innenstadt? Ballungsraum? Verdichtung auf bestehenden Grundstücken?
Gilt für ALLES in Münster, was einen neuen Bebauungsplan bekommt. Dieser soll dann i.d.R. einen städtebaulichen Vertrag bekommen. Bestand wird nicht angegangen.
Da stehen noch so Dinge drin, wie
- KfW40 als Mindeststandard, Teile eines Quartiers als Passiv- oder Plusenergiehäuser
- Photovoltaik-Pflicht
- Vermeidung grauer Energie (möglichst Verzicht auf TG, sparsame Verwendung CO2 intensiver Baumaterialien (z.B. Holz, Recyclingmaterial)
- Wärmeversorgung Fernwärme, dezentral mit Erneuerbaren oder private (erneuerbare) Selbstversorgung (soweit möglich mit Zwang versehen), Vermeidung von Klimaanlagen
- Helle Farbtöne, um das Aufheizen des Standortes zu vermeiden
- Dach- und Fassadenbegrünung
- Kompakte Baukörper
Usw.
 
Zuletzt aktualisiert 22.09.2025
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