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ᐅ Was würdet Ihr auf dieses Grundstück bauen?


Erstellt am: 05.03.15 21:24

SBauer05.03.15 21:24
Hallo,
ich bin nun stolzer Besitzer eines tollen Grundstücks geworden und möchte mich gerne von Euch inspirieren lassen, was man denn so laut des Bebauungsplan für alternativen zum klassischen Einfamilienhaus hat.

Das Grundstück ist ca. 22m (Osten-Westen) x 26m (Norden-Süden) (ca. 572qm),
Direkte Nord/Südausrichtung, Zufahrt im Norden. Es handelt sich um ein Rand-Grundstück und nur im Westen ist ein unmittelbares Nachbargrundstück.

Es gibt folgende Vorgaben:

- Eingeschossige Bauweise
- Traufhöhe 4m
- Satteldach, Zeltdach 28°-45° oder Pultdach 15°-45°
- Dachpfannen Rot oder Anthrazit
- Sichtmauerwerk min. 50% Rot oder Anthrazit
- Grundflächenzahl 0,3

Die Grundidee wäre ein Einfamilienhaus mit 45° Satteldach (ca. 11x9m) und eine Garage/Carport auf der Grenze zum Nachbarn im Westen. 140-160qm Wohnfläche, offene Küche, Gästezimmer im EG, Gäste-WC mit Dusche.

Ich bin eigentlich nicht so der Freund von vielen schrägen Wänden, was für einen Kniestock kann man denn mit einer Traufhöhe von 4m erreichen? Was für Hausvarianten sind möglich mit den Dachformen?

Ich bin für alle Ideen sehr dankbar...
marv4506.03.15 02:36
Um auf die Frage zu antworten : Ein Haus.

Am besten mal selber informieren und dann gegebenenfalls hier etwas einstellen, was man anschauen kann. Lageplan, Grundriss usw. Beispielgrundrisse gibt es im Internet genug. Ein bißchen was sollte man schon selber tun, wenn man ein Haus bauen möchte....
Sebastian7906.03.15 07:31
Bei 4m Traufhöhe wirst Du viele Schrägen im OG haben - der Drempel ist da nicht sehr hoch. Wie hoch genau, kann Dir ein Planer dann sagen
SirSydom06.03.15 09:38
Heißt eingeschossig nicht, dass das DG kein Vollgeschoss sein darf?
Habe aber keine Ahnung wie das in Niedersachsen ist..

Ich würde hier zu einem Bungalow mit Wohnkeller tendieren (1m raus aus der Erde), darauf ein flaches Walmdach (ich unterstelle mal dass der Verfasser das mit Zeltdach meinte..).
Bauexperte06.03.15 12:39
SirSydom schrieb:

Heißt eingeschossig nicht, dass das DG kein Vollgeschoss sein darf?
Ja.
SirSydom schrieb:

Habe aber keine Ahnung wie das in Niedersachsen ist..
Das ist überall gleich

Grüße, Bauexperte
SirSydom06.03.15 12:48
Aber was ein Vollgeschoss ist und was keines, das glaube ich unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland.

In Bayern ist IMO ein Dachgeschoss ein Vollgeschoss, wenn mehr als 2/3 der Fläche höher ist als 230cm.
Also selbst wenn die Trauföhe 5m wäre, so könnte man evtl. nicht beliebig hoch gehen mit dem Drempel, denn 1/3 der Fläche muss weniger als 230 lichte Höhe haben.
* Gerade nachgeschaut, in NI sinds 220cm (anscheinend sind die Nordlichter kleiner gewachsen als die Bajuwaren )
traufhöhevollgeschosseinfamilienhausgrundstücksatteldachzeltdachdrempel