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motorradsilke
Würde ich davon ausgehen, dass du das nochmal machen musst.Ich hänge auch gerade an der Grundsteuer. Laut Anleitung ist ein Grundstück mit Bauvorhaben, welches noch nicht "bezugsfertig" ist, als "unbebautes Grundstück" einzustufen. Dies ändert sich natürlich zeitnah.
Kann jemand sagen, ob das ein Vorteil/Nachteil ist? Muss ich den Bums dann nochmal ausfüllen, wenn das Haus fertig ist?
Wir durften das Anfang diesen Jahres machen, weil wir letztes Jahr neu gebaut hatten. Das FA wusste von unserem Neubau ohne unser Zutun.
Wir haben im März einen neuen Grundsteuerbescheid zum 01.01.22 bekommen. Aber nun denk nicht, dass sie den für die Reform nutzen. Dürfen sie nicht aus Datenschutzgründen. Ich muss das Ganze also jetzt nochmal ausfüllen.