Baukosten gehen aktuell durch die Decke

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Winniefred

Winniefred

Das Bauunternehmen, das unser EG sanieren soll, sagte mir Ähnliches. Bis etwa April 2023 noch gut gefüllt, theoretisch sogar ganz 2023, aber es springen immer mehr ab und es ist abzusehen, dass es so weitergeht. Vor allem solche Projekte, die gewerblich betrieben werden. Das ist nun auch unser Glück, deswegen haben sie nämlich Kapazitäten für uns.
 
B

Buschreiter

Nachdem wir uns Gedanken über eine Terrassenüberdachung gemacht haben, ist sie nun angebracht. Aluminium mit Glas (8mm), 495 cm x 400 cm als Cabrioversion (man kann einzelne Glasfelder verschieben und entgeht im Sommer dem Hitzestau) und 6 LEDs für 8.500 Euronen. Punktfundamente waren auch mit dabei. Die Untermarkise wurde aufgemessen und kommt nächstes Jahr. Ist elektrisch und schlägt nochmal mit ca. 3.500€ zu Buche. Wir haben Angebote (alle mit Markise!) von 36.000€ über 20.000€ bis eben zu diesem gehabt. Die Materialien unterschieden sich nicht, bei den 36.000€ wäre allerdings auch das Verschieben der Glasfelder motorisiert gewesen. Es wurde fix und wirklich gut gearbeitet, es regnet nicht durch, der Anschluss ans Haus scheint auch sehr gut durchdacht und gemacht zu sein. Montiert hat ein eingespieltes Team, das nichts anderes macht. Wartezeit war in etwa ein halbes Jahr.
 
i_b_n_a_n

i_b_n_a_n

Vielleicht mal für alle Skeptiker bzgl. Erbbau ein Auszug aus meinem Vertrag (Gerne mehr bei Bedarf ;-)

§ 11
Entschädigung bei Heimfall und Erlöschen des Erbbaurechtes durch Zeitablauf
1)
Macht der Grundstückseigentümer von dem Heimfallanspruch Gebrauch oder erlischt das
Erbbaurecht durch Zeitablauf, so hat der Grundstückseigentümer dem Erbbauberechtigten
eine Entschädigung zu gewähren.

2)
Die Entschädigung beträgt beim Heimfall 2/3 (zwei Drittel) des Verkehrswertes, den das
Erbbaurecht im Zeitpunkt des Heimfalls hat bzw. das Bauwerk und die baulichen Anlagen
haben. Beim Erlöschen des Erbbaurechtes ist der volle Verkehrswert zu entschädigen.
Bei Bewertung des Erbbaurechtes und des Bauwerks und der baulichen Anlagen sind die
Erschließungsmaßnahmen in dem Umfang zu berücksichtigen, in dem der Erbbauberechtigte
dem Grundstückseigentümer den Erschließungsaufwand erstattet bzw. selbst gezahlt
hat.

Fazit: Heimfall sollte und kann man vermeiden, erlöschen (Zeitablauf) führt zur Entschädigung zu VOLLEM Verkehrswert!
 
S

Stefan001

Nachdem wir uns Gedanken über eine Terrassenüberdachung gemacht haben, ist sie nun angebracht. Aluminium mit Glas (8mm), 495 cm x 400 cm als Cabrioversion (man kann einzelne Glasfelder verschieben und entgeht im Sommer dem Hitzestau) und 6 LEDs für 8.500 Euronen.

Montiert hat ein eingespieltes Team, das nichts anderes macht. Wartezeit war in etwa ein halbes Jahr.
Magst du den Hersteller verraten?
 
Zuletzt aktualisiert 05.10.2025
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