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xMisterDx
Hab jetzt nicht mitbekommen in welcher Konstellation du baust... aber mit nem Generalunternehmer wird eine solche Wartezeit auf deinen Wunsch am Ende auf jeden Fall dazu führen, dass du für diesen Zeitraum keinen Verzug anmelden kannst.
Nachtfrost kann noch vereinzelt bis Ende Mai auftreten, erst der Juni ist garantiert Nachtfrostfrei... Das ist in 9 Monaten...
Vllt gibt es den GU dann gar nicht mehr. Und dann?
Nachtfrost kann noch vereinzelt bis Ende Mai auftreten, erst der Juni ist garantiert Nachtfrostfrei... Das ist in 9 Monaten...
Vllt gibt es den GU dann gar nicht mehr. Und dann?