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Weshalb sollte bei einer Anschlussfinanzierung die Nachbesicherung gemäß Paragraph 490 Baugesetzbuch auftreten?Deren Aussage impliziert nämlich, dass im Falle eines mssiven Wertverlustes der Immobilie eine Nachschußpflicht besteht. Kann dieser nicht nach gekommen werden wird der Kredit fällig gestellt.
Da wird es im Normalfall nicht zur Nachbesicherung kommen, weil Du a) getilgt hast und b) der Wert entsprechend gestiegen ist, sodass Dein Beleihungsauslauf niedriger ist. Das heißt, dass das Risiko für die Bank nicht in dem Maße gegeben sein wird, wie notwendig zur Nachbesicherung.(1) Wenn in den Vermögensverhältnissen des Darlehensnehmers oder in der Werthaltigkeit einer für das Darlehen gestellten Sicherheit eine wesentliche Verschlechterung eintritt oder einzutreten droht, durch die die Rückzahlung des Darlehens, auch unter Verwertung der Sicherheit, gefährdet wird, kann der Darlehensgeber den Darlehensvertrag vor Auszahlung des Darlehens im Zweifel stets, nach Auszahlung nur in der Regel fristlos kündigen.