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Bei der Grundflächenzahl nicht aber bei Regenabwasser Gebühr Würde ich den Finger heben.So schauts aus, eine allgemeine Regelung gibt es da nicht, das entscheiden meist die Gemeinden selbst. Oftmals wird sowas in Bebauungsplänen festgelegt. Bei uns zum Beispiel ist zwar versickerungsfähiges Pflaster bzw. Ökopflaser für Zuwege, Zufahrten und Stellplätze festgeschrieben. Aber eine "Vergünstigung" bei der Grundflächenzahl gibts trotzdem nicht.