Es gibt eine Vorschrift, aber keiner kontrolliert's. Der GU sollte eigentlich drauf hinweisen. Unserer hat's getan und gesagt: wenn kein Geländer hin kommt und was passiert, bin ich nicht dran schuld, gell!
Ins OG werden wir weiterhin kein Geländer haben, ins UG jetzt eben das gezeigte. Meine Schwiegereltern übernachten öfter mal bei uns, wenn wir feiern (ja, wir sind eine familienfeierwütige Familie - hoffentlich können wir bald wieder) und da die jetzt schon etwas gejammert haben und auch nicht jünger werden, haben wir das Geländer jetzt also.
Kosten: so um die 900€. Ist eine normale Treppe, viertelgewendelt. Nachmessen mag ich grad nicht. Mein Mann hat das zusammen mit dem Stahlbauer ausgetrüftelt. Durch die Viertelwendelung ist die Steigung nichte durchgängig gleich. Der erste Entwurf hatte daher einen leichten Knick in der langen Stange (wg. Steigungsänderung). Das hat uns nicht so gefallen, daher jetzt eine Steigung für den Handlauf, aber der Abstand zur Treppe ist dadurch eben etwas unterschiedlich von Stufe zu Stufe. Merkt man beim Laufen aber nicht - nur wenn man explizit drauf achtet.