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ruppsn

...wobei es dann auch egal sein sollte, ob man pauschal oder stundenweise abrechnet [emoji6] Warum zweifelst Du die Kompetenz von ö.b.u.v. SVs an? Schlechte Erfahrungen gemacht?

„Die öffentliche Bestellung bescheinigt einem Sachverständigen, dass er auf einem bestimmten Fachgebiet besonders qualifiziert ist. Zudem sind öffentlich bestellte Sachverständige darauf vereidigt, unabhängig und unparteiisch zu handeln. [...] Öffentlich bestellt werden nur Fachleute mit herausragender Qualifikation. Um das Gütesiegel der öffentlichen Bestellung zu erhalten, müssen sie sich einem aufwendigen Prüfverfahren unterziehen. Und danach steht ihre Arbeit unter ständiger Aufsicht der vom Staat beauftragten Bestellungskörperschaft (in Deutschland sind dies vor allem die Architektenkammern, Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern, Ingenieurkammern, Landwirtschaftskammern). Das bedeutet auch, dass bereits öffentlich bestellte Sachverständige diesen Status wieder verlieren können - wenn ihre Qualifikation nicht mehr den aktuellen Anforderungen genügt. Darüber hinaus werden öffentlich bestellte Sachverständige auch geprüft, ob sie vertrauenswürdig und persönlich integer sind. Nur dann dürfen sie das begehrte Qualitätssiegel führen.“ Quelle: IHK Schleswig-Holstein
 
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niri09

Ja ich weiß wie man ein Sachverständiger wird und wie kompliziert das Verfahren ist. hat man es geschafft, verdient man richtig Geld
 
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ruppsn

Und was genau ist jetzt noch mal Dein Punkt? Neid doch sicher nicht, oder? Also worauf möchtest Du denn dann hinaus?! [emoji4]
Ich hab bislang noch keine schlechten Erfahrungen gemacht. Bei Dir klingt es so als wäre das anders. Oder geht‘s Dir darum, was so ein SV aufruft? Falls es das sein sollte...nun, keiner zwingt Dich. Wenn Dir die Gegenleistung nicht taugt, musst Du doch nicht.
Ich persönlich finde ja rund 1% der Bausumme ganz gut investiert, wenn man sich überlegt, wie teuer einem Fusch o.ä. kommen kann. Muss aber jeder selbst wissen.
 
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R.Hotzenplotz

So, es hat sich wieder was getan am Haus.

Heute kam die Rechnung für das Herstellen der Außenwände im EG und der Decke über EG. Allerdings gibt es noch folgende Lücke in der EG Wand, wie auf dem ersten Foto ersichtlich. Es ist ja auch im OG schon einiges passiert. Sollte man trotzdem reklamieren, dass die Wand erst mal fertiggestellt wird bevor die Rechnung bezahlt wird? Oder wäre das zu kleinlich? Ich muss ja der Bank für die Zahlungsanweisung auch bestätigen, dass der Bautenstand den ausgelobten Tatsachen entspricht.

Wie ist da hin gehend die Fertigstellung der gemauerten Garage zu sehen, die mit dem Gebäudekörper verbunden wird. Da ist ja noch nichts passiert und die Garage ist im Zahlungsplan auch nicht extra aufgeführt. Wozu gehört die sonst wenn nicht zu den Außenwänden EG?

Am 14.5. sollte eigentlich die Herstellung des Dachstuhls beginnen. Das halte ich mit dem derzeitigen Bautenstand für unwahrscheinlich bis unmöglich, auch wenn morgen wieder voll gearbeitet wird.
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11ant

11ant

Allerdings gibt es noch folgende Lücke in der EG Wand, wie auf dem ersten Foto ersichtlich.
Kommt da noch eine Stütze hin ?

Ich muss ja der Bank für die Zahlungsanweisung auch bestätigen, dass der Bautenstand den ausgelobten Tatsachen entspricht.

Wie ist da hin gehend die Fertigstellung der gemauerten Garage zu sehen, die mit dem Gebäudekörper verbunden wird. Da ist ja noch nichts passiert und die Garage ist im Zahlungsplan auch nicht extra aufgeführt. Wozu gehört die sonst wenn nicht zu den Außenwänden EG?
Für Zahlungspläne ist natürlich nützlich, wenn der Baufortschritt dazu analog bleibt und nicht einen anderen Kurs einschlägt. Garage ja, wäre früher logisch EG gewesen - aber heute wegen der thermischen Trennung kann das Sinn machen, sie auch wenn sie von Anfang an vorgesehen ist, erst wie einen Anbau hochzuziehen. Vergleichbar dem "Kellerlosen Anbau" bei Axel. H.
 
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Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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