Bei Installation ab 2024 ist die Steuerbarbeit nach §14a EnWG zwingend, andererseits ist man ja als Betreiber der Wärmepumpe i.A. interessiert an einer möglichst kostengünstigen Lösung ohne unnötige Komplexität. In meinem Fall heißt das: Ich habe nur einen Strom-Zähler, und die Steuerung soll über "Direktansteuerung" passieren (vgl. Seite 2 in dem von Dir @meierchen006 erwähnten "Hager Tipp 54" Dokument). Mein Netzbetreiber (EWE-Netz) wird bzgl. neuer §14a Regelung eine "FNN Steuerbox" mit 1-Bit Belegung (Einzelkontakt) über W4 (vgl. Seite 7 in "VDE FNN impuls relaisbelegung data") zur Verfügung stellen. Nach meinem Verständnis müsste dieser W4-Kontakt dann mit dem "S21"-Anschluss des Vaillant-Wärmepumpensystems (in meinem Fall: Hydraulikstation VWZ MEH 97/6) zu verbinden sein. Nach entsprechender Einstellung im SensoComfort wird bei Aktivierung der Drosselung über W4 die Zusatzheizung ausgeschaltet. Damit müsste die Gesamtleistung unter der vorgeschriebenen 4,2kW bleiben (Bemessungsleistung VWL 55/6 ist 3,4 kW plus 0,1 kW für Hydraulikstation bei abgeschalteter Zusatzheizung). Mal schauen, ob das nun tatsächlich so bei mir installiert wird.Hallo,
da mich das Thema doch sehr bewegt habe ich mal weiter gesucht.
Bei dem Verteiler und Zählerschrank Hersteller "Hager" gibt es solche >>TIPP Dokumente<<
"Hager Tipps 54" beschreibt das Thema einfach mal danach Googlen!
Gruß
meierchen006