Vaillant Erfahrungen arotherm plus VWL 35, 55, 75

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meierchen006

Hallo,

da mich das Thema doch sehr bewegt habe ich mal weiter gesucht.
Bei dem Verteiler und Zählerschrank Hersteller "Hager" gibt es solche >>TIPP Dokumente<<

"Hager Tipps 54" beschreibt das Thema einfach mal danach Googlen!

Gruß
meierchen006
 
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luis0815

Hallo,

da mich das Thema doch sehr bewegt habe ich mal weiter gesucht.
Bei dem Verteiler und Zählerschrank Hersteller "Hager" gibt es solche >>TIPP Dokumente<<

"Hager Tipps 54" beschreibt das Thema einfach mal danach Googlen!

Gruß
meierchen006
Bei Installation ab 2024 ist die Steuerbarbeit nach §14a EnWG zwingend, andererseits ist man ja als Betreiber der Wärmepumpe i.A. interessiert an einer möglichst kostengünstigen Lösung ohne unnötige Komplexität. In meinem Fall heißt das: Ich habe nur einen Strom-Zähler, und die Steuerung soll über "Direktansteuerung" passieren (vgl. Seite 2 in dem von Dir @meierchen006 erwähnten "Hager Tipp 54" Dokument). Mein Netzbetreiber (EWE-Netz) wird bzgl. neuer §14a Regelung eine "FNN Steuerbox" mit 1-Bit Belegung (Einzelkontakt) über W4 (vgl. Seite 7 in "VDE FNN impuls relaisbelegung data") zur Verfügung stellen. Nach meinem Verständnis müsste dieser W4-Kontakt dann mit dem "S21"-Anschluss des Vaillant-Wärmepumpensystems (in meinem Fall: Hydraulikstation VWZ MEH 97/6) zu verbinden sein. Nach entsprechender Einstellung im SensoComfort wird bei Aktivierung der Drosselung über W4 die Zusatzheizung ausgeschaltet. Damit müsste die Gesamtleistung unter der vorgeschriebenen 4,2kW bleiben (Bemessungsleistung VWL 55/6 ist 3,4 kW plus 0,1 kW für Hydraulikstation bei abgeschalteter Zusatzheizung). Mal schauen, ob das nun tatsächlich so bei mir installiert wird.
 
M

Martin62

... und wenn es dann zu kalt wird, schmeißt man den alten Ölradiator an.
Die Abschaltung vom Netzbetreiber gab es bisher auch schon, nur im Zusammenhang mit Wärmepumpen- Strom.
Kein Wunder, wenn die Leute weiterhin auf Gasheizung setzen, wenn man nicht auf Zuverlässigkeit setzen kann.
 
M

meierchen006

Hallo @Martin62,
  • also für Altanlagen gelten ja bisher noch die alten Regeln also bis zu 3x am Tag für 2 Stunden komplett abschalten
  • für neue Anlagen darf nur noch bis minimal 4,2 kW gedrosselt werden
  • Altanlagen können auf die neue Regel umgestellt werden, mit allen Konsequenzen (evtl. Umbau Zählerschrank)
Also ich finde das eine klare Verbesserung für Wärmepumpe bis zur 75/6,
ob die 105 und 125 auf 4,2 kW gedrosselt werden können wird sich noch zeigen müssen, lediglich der Heizstab wird auf jeden Fall abgeschaltet werden müssen.

In dem Hager Dokument sind, so habe ich es gelesen und verstanden, beide Möglichkeiten aufgezeigt:
  • über Kontakt den die Wärmepumpe verarbeiten muss
  • über eebus den die Wärmepumpe verarbeiten muss
Bin auf solch ein Dokument von Vaillant gespannt wie die sich das vorstellen im Detail.

meierchen006
 
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Martin62

Man sieht aber, dass das ganze Wirrwarr den Wärmepumpenmarkt abgewürgt hat. 2022 war es sehr schwer, Zeitnah eine Wärmepumpe zu bekommen. Heute stehen die Dinger im Lager wie sauer Bier. Im Gegenzug haben Gas -und Ölheizungen eine neue Renaissance erlebt. Die erzwungenen Abschaltungen von außen sind da nur ein Baustein der ganzen Miesere. Andersrum werden Photovoltaik Anlagen vom Versorger und (oder) vom Netzbetreiber mit allen möglichen Mitteln verzögert.
Sorry das ich hier vom Thema abweiche, aber es regt mich auf, dass genau diese ganzen Aktionen die Leute verschreckt und Wasser auf den Mühlen einiger Parteien ist.
So, jetzt höre ich auch auf.
 
Zuletzt aktualisiert 29.04.2024
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