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ᐅ Mit Bauantrag wegen Baukindergeld zuwarten


Erstellt am: 06.02.18 10:41

Zaba1223.06.18 17:10
Kabelmodem87 schrieb:
Hauswirtschaftsraum? Treppe, Flur ? Alles Nutzfläche?
Ja, so sehe ich es auch! Wenn die 140qm Begrenzung kommt dann ist oben der Raum ein Hauswirtschaftsraum mit Waschmaschine/Trockner usw. Ich kann ja meiner Frau nicht zumuten jedes Mal in den Keller zu gehen

Wer will es mir deNn beweisen.

Dann wird die Terrasse noch kleiner geschummelt und gut is‘.

Wie schon gesagt, der Architekt wird’s richten.

Die 140qm werden kommen, denn die 120qm sind ein Witz.
Fuchur23.06.18 17:20
§ 2 Zur Wohnfläche gehörende Grundflächen

(1) Die Wohnfläche einer Wohnung umfasst die Grundflächen der Räume, die ausschließlich zu dieser Wohnung gehören. Die Wohnfläche eines Wohnheims umfasst die Grundflächen der Räume, die zur alleinigen und gemeinschaftlichen Nutzung durch die Bewohner bestimmt sind.
(2) Zur Wohnfläche gehören auch die Grundflächen von
1.
Wintergärten, Schwimmbädern und ähnlichen nach allen Seiten geschlossenen Räumen sowie
2.
Balkonen, Loggias, Dachgärten und Terrassen,
wenn sie ausschließlich zu der Wohnung oder dem Wohnheim gehören.
(3) Zur Wohnfläche gehören nicht die Grundflächen folgender Räume:
1. Zubehörräume, insbesondere:
a) Kellerräume,
b) Abstellräume und Kellerersatzräume außerhalb der Wohnung,
c) Waschküchen,
d) Bodenräume,
e) Trockenräume,
f) Heizungsräume und
g) Garagen,
2. Räume, die nicht den an ihre Nutzung zu stellenden Anforderungen des Bauordnungsrechts der Länder genügen, sowie
3. Geschäftsräume.
§ 3 Ermittlung der Grundfläche

(1) Die Grundfläche ist nach den lichten Maßen zwischen den Bauteilen zu ermitteln; dabei ist von der Vorderkante der Bekleidung der Bauteile auszugehen. Bei fehlenden begrenzenden Bauteilen ist der bauliche Abschluss zu Grunde zu legen.
(2) Bei der Ermittlung der Grundfläche sind namentlich einzubeziehen die Grundflächen von
1. Tür- und Fensterbekleidungen sowie Tür- und Fensterumrahmungen,
2. Fuß-, Sockel- und Schrammleisten,
3. fest eingebauten Gegenständen, wie z. B. Öfen, Heiz- und Klimageräten, Herden, Bade- oder Duschwannen,
4. freiliegenden Installationen,
5. Einbaumöbeln und
6. nicht ortsgebundenen, versetzbaren Raumteilern.
(3) Bei der Ermittlung der Grundflächen bleiben außer Betracht die Grundflächen von
1. Schornsteinen, Vormauerungen, Bekleidungen, freistehenden Pfeilern und Säulen, wenn sie eine Höhe von mehr als 1,50 Meter aufweisen und ihre Grundfläche mehr als 0,1 Quadratmeter beträgt,
2. Treppen mit über drei Steigungen und deren Treppenabsätze,
3. Türnischen und
4. Fenster- und offenen Wandnischen, die nicht bis zum Fußboden herunterreichen oder bis zum Fußboden herunterreichen und 0,13 Meter oder weniger tief sind.
§ 4 Anrechnung der Grundflächen

Die Grundflächen
1. von Räumen und Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens zwei Metern sind vollständig,
2. von Räumen und Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens einem Meter und weniger als zwei Metern sind zur Hälfte,
3. von unbeheizbaren Wintergärten, Schwimmbädern und ähnlichen nach allen Seiten geschlossenen Räumen sind zur Hälfte,
4. von Balkonen, Loggias, Dachgärten und Terrassen sind in der Regel zu einem Viertel, höchstens jedoch zur Hälfte
anzurechnen.
Kabelmodem8723.06.18 17:27
Fuchur schrieb:
§ 2 Zur Wohnfläche gehörende Grundflächen

(1) Die Wohnfläche einer Wohnung umfasst die Grundflächen der Räume, die ausschließlich zu dieser Wohnung gehören. Die Wohnfläche eines Wohnheims umfasst die Grundflächen der Räume, die zur alleinigen und gemeinschaftlichen Nutzung durch die Bewohner bestimmt sind.
(2) Zur Wohnfläche gehören auch die Grundflächen von
1.
Wintergärten, Schwimmbädern und ähnlichen nach allen Seiten geschlossenen Räumen sowie
2.
Balkonen, Loggias, Dachgärten und Terrassen,
wenn sie ausschließlich zu der Wohnung oder dem Wohnheim gehören.
(3) Zur Wohnfläche gehören nicht die Grundflächen folgender Räume:
1. Zubehörräume, insbesondere:
a) Kellerräume,
b) Abstellräume und Kellerersatzräume außerhalb der Wohnung,
c) Waschküchen,
d) Bodenräume,
e) Trockenräume,
f) Heizungsräume und
g) Garagen,
2. Räume, die nicht den an ihre Nutzung zu stellenden Anforderungen des Bauordnungsrechts der Länder genügen, sowie
3. Geschäftsräume.
§ 3 Ermittlung der Grundfläche

(1) Die Grundfläche ist nach den lichten Maßen zwischen den Bauteilen zu ermitteln; dabei ist von der Vorderkante der Bekleidung der Bauteile auszugehen. Bei fehlenden begrenzenden Bauteilen ist der bauliche Abschluss zu Grunde zu legen.
(2) Bei der Ermittlung der Grundfläche sind namentlich einzubeziehen die Grundflächen von
1. Tür- und Fensterbekleidungen sowie Tür- und Fensterumrahmungen,
2. Fuß-, Sockel- und Schrammleisten,
3. fest eingebauten Gegenständen, wie z. B. Öfen, Heiz- und Klimageräten, Herden, Bade- oder Duschwannen,
4. freiliegenden Installationen,
5. Einbaumöbeln und
6. nicht ortsgebundenen, versetzbaren Raumteilern.
(3) Bei der Ermittlung der Grundflächen bleiben außer Betracht die Grundflächen von
1. Schornsteinen, Vormauerungen, Bekleidungen, freistehenden Pfeilern und Säulen, wenn sie eine Höhe von mehr als 1,50 Meter aufweisen und ihre Grundfläche mehr als 0,1 Quadratmeter beträgt,
2. Treppen mit über drei Steigungen und deren Treppenabsätze,
3. Türnischen und
4. Fenster- und offenen Wandnischen, die nicht bis zum Fußboden herunterreichen oder bis zum Fußboden herunterreichen und 0,13 Meter oder weniger tief sind.
§ 4 Anrechnung der Grundflächen

Die Grundflächen
1. von Räumen und Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens zwei Metern sind vollständig,
2. von Räumen und Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens einem Meter und weniger als zwei Metern sind zur Hälfte,
3. von unbeheizbaren Wintergärten, Schwimmbädern und ähnlichen nach allen Seiten geschlossenen Räumen sind zur Hälfte,
4. von Balkonen, Loggias, Dachgärten und Terrassen sind in der Regel zu einem Viertel, höchstens jedoch zur Hälfte
anzurechnen.


Danke.. ja manchmal ist man schneller wenn man sich selbst behilft

Mal sehen ob da auch ein Hauswirtschaftsraum mit 12qm akzeptiert wird (indirekt als Kellerersatz innerhalb der Wohnung)

Also könnten wir bei 150qm mit 20qm Flur / Treppe, 10qm Arbeitszimmer (Geschäftszimmer) und 12qm Hauswirtschaftsraum doch reinkommen..

Hatte anfangs gar nicht beachtet das es sich bei dem Entwurf um die Wohnfläche handeln soll..
Hauptsache wird dann auch nach Wohnflächenverordnung gerechnet und nicht nach DIN277

Grüße
Zaba1223.06.18 17:27
Ja sag ich doch. Wir haben ohne Terrasse ein Wohnfläche von 138,69qm

Davon wird der Keller nicht mit gezählt.

Das 3. Kinderzimmer mit 11,55qm wird jetzt doch ein Hauswirtschaftsraum Raum

Also haben wir nur noch 127qm Wohnfläche.
Plötzlich ist mir aufgefallen das wir doch mit 42,5qm Ziegel bauen und schwups sind’s 119,99qm :-p
Alex8523.06.18 17:28
Ich finde es spannend, dass aus dem SPD-geführten Finanzministerium schallt, Seehofer sei mit den Regeln einverstanden.
Spiegel meint dann ein Statement von Seehofers Sprecherin zu haben, dass er die Flächenbegrenzung vergrößern will.
Parallel schallt es, im Gegensatz zu vorherigen Quellen, offiziell auf der Website der Bundestagsfraktion, das sei alles Unsinn und abzulehnen.
Mittlerweile hat sich das wieder leicht gedreht, es gibt auf der Website ein weiteres Statement vom Fraktionsvizen, man wolle nicht "durch zu enge Flächenvorgaben unangemessen einschränken" - dh. Flächenvorgaben sind jetzt doch diskutabel?
Dann haben die vorherigen Statements ja ne Halbwertszeit von 2 Stunden gehabt.

Auf jeden Fall ist da wieder jede Menge Fake dabei oder die wissen alle nicht, was sie da tun.

Die Wohnflächenberechnung ist doch Teil des Bauantrags. Wenn der schon abgegeben ist, gibts daran nun nichts mehr zu faken. Terrassen sind im Lageplan eingezeichnet und ebenfalls Teil des Bauantrags.
Wenn die Bank hört, dass plötzlich 60qm (oder wie viel auch immer) weniger Wohnfläche da sei, platzt die Beleihungsprüfung. Mal nebenbei gesagt.
Mal davon abgesehen, dass es Subventionsbetrug wäre. Aber das muss jeder selber entscheiden.

Die Wohnflächenverordnung dient der Berechnung von Mietwohnraum und ist für die EFHs hier somit gar nicht anzuwenden. Nur als Tipp
Zaba1223.06.18 17:30
Die
Kabelmodem87 schrieb:
Danke.. ja manchmal ist man schneller wenn man sich selbst behilft

Mal sehen ob da auch ein Hauswirtschaftsraum mit 12qm akzeptiert wird (indirekt als Kellerersatz innerhalb der Wohnung)

Also könnten wir bei 150qm mit 20qm Flur / Treppe, 10qm Arbeitszimmer (Geschäftszimmer) und 12qm Hauswirtschaftsraum doch reinkommen..

Hatte anfangs gar nicht beachtet das es sich bei dem Entwurf um die Wohnfläche handeln soll..
Hauptsache wird dann auch nach Wohnflächenverordnung gerechnet und nicht nach DIN277

Grüße
Flure gehören dazu!
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