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ᐅ Mit Bauantrag wegen Baukindergeld zuwarten


Erstellt am: 06.02.18 10:41

Hans-Maulwurf 14.01.19 15:33
Besteht die Möglichkeit unter der Konstellation:

-Baugenehmigung 2018
- Bau 2019 - Anfang 2020
- Nachwuchs 1 Halbjahr 2020

Baukindergeld zu beantragen/zu erhalten?

Vielen Dank.

face26 14.01.19 15:35
Ich glaube da wird viel spekuliert, mit komischen Zahlen hochgerechnet die selber keiner versteht und nicht zu vergessen, die Schlagzeile: "Baukindergeld läuft so dahin, wird wahrscheinlich reichen" klingt halt auch nicht so spannend.

Nochmal die Rechnung 10 Mrd. bei im Schnitt zwei Kindern reicht für knapp 420.000 Anträge. In den drei Monaten im alten Jahr wurden knapp 48.000 Anträge gestellt. Die Rechnung derer die behaupten das wird knapp, war wahrscheinlich die 48Tsd auf's Jahr hochgerechnet knapp 200.000. Das würde nicht lange reichen.
Wie aber in der Antwort geschrieben sollte man nicht vergessen, dass alle die von Januar bis September, den Antrag hätten stellen können, dies auch in den letzten drei Monaten des Jahres getan haben.
Es wird offen bleiben. Man kann wenn man erst in den nächsten Monaten beginnt weder das Baukindergeld fest einkalkulieren noch muss man es von Anfang an abschreiben.

tomtom79 14.01.19 15:37
Hans-Maulwurf schrieb:
Besteht die Möglichkeit unter der Konstellation:

-Baugenehmigung 2018
- Bau 2019 - Anfang 2020
- Nachwuchs 1 Halbjahr 2020

Baukindergeld zu beantragen/zu erhalten?

Vielen Dank.
Respekt noch Nichtmal das Kind da und schon Pläne...

Und nein zur Antragstellung muss das Kind da sein, aber man könnte ja wenn es zu knapp wird mit einem Kaiserschnitt nachhelfen....

Egberto 14.01.19 15:40
Hans-Maulwurf schrieb:
Besteht die Möglichkeit unter der Konstellation:

-Baugenehmigung 2018
- Bau 2019 - Anfang 2020
- Nachwuchs 1 Halbjahr 2020

Baukindergeld zu beantragen/zu erhalten?

Vielen Dank.

Ja, aber Du musst folgendes beachten: Nach Einzug hast du drei Monate Zeit, um den Antrag zu stellen. Es kommt darauf an, dass das Kind im Zeitpunkt der Antragstellung bereits geboren ist.

Egberto 14.01.19 15:41
Also kein Kaiserschnitt, aber vielleicht lohnt es sich, dann den Einzug nach hinten zu schieben.

Leo 14.01.19 16:20
Hat sich schon jemand bei kfw informiert, was bei folgender Konstellation gilt?
Im Jahr 2017 verheiratet und im Jahr 2016 noch nicht verheiratet? Werden im Jahr 2016 trotzdem beide Einkommen addiert?

Zitat: Wie ist das Haushaltseinkommen definiert?
Zum zu versteuernden Haushaltseinkommen zählt das Einkommen des Antragstellers und zusätzlich des Ehe- oder Lebenspartners oder des Partners aus eheähnlicher Gemeinschaft.
Für die Höhe des Einkommens gilt der Durchschnitt aus dem vorletzten und dem vorvorletzten Jahr – für einen Antrag im Jahr 2019 also die Jahre 2017 und 2016.
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