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ᐅ Mit Bauantrag wegen Baukindergeld zuwarten


Erstellt am: 06.02.18 10:41

HilfeHilfe26.06.18 08:33
HilfeHilfe schrieb:
wenn ich meiner Frau die 50 % unserer ETW verkaufe ( 118 qmtr) denkt ihr das ist anspruchberechtigt ?


kann mir jemand rechtsicherheit geben ??

wer prüft das baukindergeld ??
markus270326.06.18 08:44
HilfeHilfe schrieb:
wer prüft das baukindergeld ??

Auszahlende Stelle wird die KfW sein, daher denke ich das dort die Prüfung läuft.
Zaba1226.06.18 08:45
HilfeHilfe schrieb:
kann mir jemand rechtsicherheit geben ??

wer prüft das baukindergeld ??
Haha.

Lässt uns mal den heutigen Abend abwarten, dann wissen wir mehr. Ob es jetzt 120qm, 140qm oder 150qm werden hilft dann auch erst mal nicht weiter, da keine von uns weiß wie diese berechnet werden.
niri0926.06.18 08:52
Man wartet einfach ab, die Informationen ändert sich doch schon fast täglich
kaho67426.06.18 09:25
hanse987 schrieb:
Interessante Diskussion hier.
Schnurps, schnurps - Popcorn.
hanse987 schrieb:

Wenn ich in meiner Umgebung mal schaue, wäre die letzten Jahre fast kein einziger anspruchsberechtigt gewesen, weil erst wurde das Haus gebaut und dann irgendwann kamen dann die Kinder. Ich finde das so jemand innerhalb der 10 Jahren Jahre auch eine Förderung erhalten sollte und genauso für alle zusätzlichen Kinder welche nach dem Baubeginn kommen. Ich finde es gibt sonst Kinder erster und weiter Klasse.
Ja, wir sollten eine "Kinderbekomm-Frist" von z.B. 3 Jahren nach dem Hausbau einführen, welche dann rückwirkend geltend gemacht werden kann. Poppen bis das Geld fliest sozusagen - Yeah!
Knallkörper26.06.18 09:52
Mein aktueller Stand ist, dass es eine Obergrenze von 120 qm für die Wohnfläche gibt. Wer mehr als 2 Kinder hat, kann pro Kind 10 qm mehr bauen. Egal, wie genau die Vorschrift für die Berechnung der Wohnfläche lautet: Das ist doch viel zu klein. Eine Familie mit 2 Kindern auf 120 qm geht nicht, und bei mehr Kindern wird die Situation noch schlechter. 10 qm sind für ein Kinderzimmer einfach zu klein, außerdem braucht es irgendwann ein drittes Badezimmer, mehr Platz für Essbereich und die Garderobe etc. Aus meiner Sicht völlig absurd. In eine 120 qm Butze würden doch nur Lemminge als 4-köpfige Familie einziehen, und die könnten das Haus eh nicht bauen. Selbstverständlich bin ich ohnehin gegen das BKG, wenn ich selbst nicht mehr profitieren kann. Wenn es durch solche absurden Vorschriften zu einer Totgeburt wird, ist mir das auch recht.
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