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ᐅ Mit Bauantrag wegen Baukindergeld zuwarten


Erstellt am: 06.02.18 10:41

Zaba1213.09.18 15:16
Leo schrieb:
Entspricht unserer Situation, wenn der Einzug 2019 hinhaut. Und diese Thematik finde ich von Anfang nicht genau beschrieben

1. macht Sinn, da ich Antragsteller bin/sein werde
2. Lebenspartner und Partner aus eheähnlicher Gemeinschaft sind beide eingetragen und offiziell? Dann laut Definition nicht Punkt 2, da bei mir nicht vorhanden
3. Wäre eine Möglichkeit, wobei auch nicht definiert.


Würde natürlich am Meisten Sinn machen, aber siehe Text oben. Steuerlich wäre gemeinsam veranlagt natürlich besser, wie beide einzeln. Daher Nachteil für uns im Jahr 2016. Klar unser Pech, aber ich meine als Lebenspartner oder eheähnliche Gemeinschaft kann man auch gemeinsam veranlagen?
Bei solchen Späßen würde ich die Meldebescheinigung für 2016 nachfordern. Das ist kein Aufwand um sich 12k€ oder 24k€ zu sparen. Wie sieht es diesbezüglich für 2016 bei euch aus?
Zaba1213.09.18 15:53
Bei der bayrischen Eigenheimzulage ist es besser gelöst bzw. schon definiert, da geht man als Single mit 50k€ zvE rein und rasselt direkt durch die Fördergrenze. Die Definition liegt jedoch dort nur vor, weil auch Singles gefördert werden.
Zaba1213.09.18 16:54
Scheinbar wurde das Baukindergeld ein wenig verschärft bzgl. des Ersterwerbs von Immobilie als Familie. Hier noch mal die Bestätigung das wir es mit dem Ersterwerb richtig verstanden haben. Dh. verschenken, verkaufen und anzünden dringen auch nichts.


Deutscher Fließtext über Baukindergeld und Haushalt mit Kindern.


Und jetzt noch mal genauer....

Die „alte“ Immobilie muss vor der Baugenehmigung/ dem Kaufvertrag schon verkauft sein, laut KfW. Dann seid ihr komischerweise weiterhin berechtigt.
Kekse13.09.18 18:44
Wenn ein Haushalt mit Kind(ern) eine Familie ist und die Einkommensgrenzen nur von der Kinderzahl abhängen, bedeutet das, dass ein alleinerziehender Elternteil mit 2 Kindern 105k zvE haben darf? Krass…
yellow_ms13.09.18 18:59
ich könnte mir vorstellen, dass diese Konstellation nicht allzu häufig vorkommt...
Dr Hix13.09.18 19:13
Janw1234 schrieb:
Ich würde die Wohnung einfach meinen Eltern schenken und mir diese anschließend wieder zurück schenken lassen.

Vom Kind an die Eltern liegt der Schenkungsfreibetrag bei 20.000€, soweit ich weiß. Für den Wert darüber hinaus wird dann Schenkungssteuer fällig -das wird sich also nicht lohnen

Sind selbst in einer ähnlichen Situation, wobei es sich in unserem Fall um geschenktes Eigentum handelt. Wäre insofern interessant, ob der Passus
Gefördert wird der ErstErwerb, das heißt der erstmalige Kauf oder Neubau,
von selbstgenutztem Wohneigentum in Deutschland

tatsächlich wörtlich zu nehmen ist, wie Zaba oben sagte.
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