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ᐅ Mit Bauantrag wegen Baukindergeld zuwarten


Erstellt am: 06.02.18 10:41

Zaba1222.03.18 12:11
Grundlage ist hier das zu versteuernde Jahres-Einkommen und nicht das gesamte Jahresbrutto der Familie. Habe die Steuererklärung diese Jahr gemacht. Dazwischen liegen bei uns mehr als 20k€. 105k€ zu versteuerndes Jahreseinkommen bei 2 Kindern sind was was auch hier viele nicht haben.
yellow_ms22.03.18 13:03
Frage ist ja auch, ob jedes Jahr der Anspruch neu geprüft wird. Aufgrund einmaliger Effekte (Abfindung) lagen wir z.B. 2017 drüber, in den Folgejahren wahrscheinlich wieder darunter. Ich bin gespannt, wann man den ersten Gesetzentwurf zu sehen bekommt, wenn sie so schnell sein wollen.
Zaba1222.03.18 13:22
yellow_ms schrieb:
Frage ist ja auch, ob jedes Jahr der Anspruch neu geprüft wird. Aufgrund einmaliger Effekte (Abfindung) lagen wir z.B. 2017 drüber, in den Folgejahren wahrscheinlich wieder darunter. Ich bin gespannt, wann man den ersten Gesetzentwurf zu sehen bekommt, wenn sie so schnell sein wollen.

Ich bin auch gespannt
Deine Schilderung wäre doch viel zu Aufwändig!?

Auch hier gehe ich analog der Eigenheimzulage aus:
Bei meinen Eltern spielten Gehaltserhöhungen oder einmalige Sonderzahlungen keine Rolle.
Solange du in den 10 Jahren für das Kind/ die Kinder Kindergeld bekommst und das Kind bei dir gemeldet ist, sollte alles in Butter sein.
yellow_ms22.03.18 14:03
aufwendig: na ja geht so, jährlicher Abgleich mit der Steuererklärung lässt sich doch automatisieren. Gut, nicht bei uns als Digitalisierungsweltmeister. Aber ich hätte tatsächlich eine jährliche Prüfung erwartet... die Einkommenssituation kann sich ändern, Kinder können dazukommen, etc.. Das einmalig auf 10 Jahre zu fixieren ist aus meiner Sicht zu starr. Umso gespannter bin ich auf den Gesetzestext.
Kekse22.03.18 14:17
Bei dazukommenden Kindern kann man ja neu beantragen. Jährlich mit dem Steuerbescheid abgleichen fände ich mal so richtig blöd, weil uns das auf die nächsten vermutlich 11-12 Jahre zur Abgabe der Steuererklärung verpflichten würde. Gna. Hatte so gehofft, aus der Pflicht irgendwann mal rauszufallen…
Alex8522.03.18 19:21
Ist doch easy. Wenn du nichts hast, kannst du durch die Tools doch durchklickern. Die ganzen Einkommensdaten, Sozialversicherungsbeiträge etc. kann man alle runter laden lassen usw.

Bei der Eigenheimzulage wurde einmal beim Antrag geprüft, ich glaube das vorherige Kalenderjahr, um die Einkommensgrenze zu checken.

Zur gestrigen Sitzung des Bundestags gab es eine Fragerunde, wo eine Frage bzgl. des Baukindergelds gestellt wurde. Mittlerweile liegt die schriftliche Antwort im DIP21 vor.
Wie ist der genaue Zeitplan für die im Koalitionsvertrag
zwischen CDU, CSU und SPD angekündigte Einführung des
Baukindergeldes und des Gesetzespaketes „Wohnraumoffensive“
(Abschnitt IX des Koalitionsvertrags)?

Die Bundesregierung wird die erforderlichen Schritte
zur Einführung eines Baukindergeldes zügig klären.
Der Koalitionsvertrag sieht vor, die Eckpunkte eines Gesetzespaketes
„Wohnraumoffensive“ im Rahmen eines
„Wohngipfels 2018“ zu vereinbaren. Hierzu werden in
Kürze Gespräche innerhalb der Bundesregierung und mit
den Ländern aufgenommen.

Also mehr als Worthülsen gibts bisher nicht
steuererklärungeigenheimzulage