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ᐅ Mit Bauantrag wegen Baukindergeld zuwarten


Erstellt am: 06.02.2018 10:41

Zaba12 06.02.2019 14:11
Kekse schrieb:
Diese Aussage war, ist und bleibt abseits der ca. fünf teuersten Städte Unfug. So wahnsinnig eng ist die Einkommensgrenze nämlich nicht.
Jup...lass die Frau mal wegen 2 Kindern Teilzeit arbeiten, dann sind 135k€ Brutto nicht so leicht zu erreichen .

Sind wir mal ehrlich, 100-110k€ brutto sind zumindest bei mir leitende Angestellte mit 20 Jahren Berufserfahrung. Wenn dann die "angebumste" Sekretärin/ Arbeitskollegin (ich meine natürlich dann Ehefrau) Teilzeit arbeiten geht und Ihre 25k€ als Bürokauffrau bei Steuerklasse 5 mit einfließen lässt, dann liegt man immer noch drunter.

Kekse 06.02.2019 20:31
Nicht Brutto. Zu versteuerndes Einkommen. Zumindest bei mir ist der Unterschied erheblich

Zaba12 06.02.2019 20:34
Ach Keks. 105k€ zvE sind ungefähr 135k€ Brutto.

Kekse 06.02.2019 20:36
Ah, genau lesen hilft. Man vergebe mir, mein GÜ hat Insolvenz angemeldet, bin etwas durch den Wind

Zaba12 06.02.2019 20:57
Kekse schrieb:
Ah, genau lesen hilft. Man vergebe mir, mein GÜ hat Insolvenz angemeldet, bin etwas durch den Wind
Wie jetzt, echt jetzt? Sowas kenne ich nur aus Baudokus!

Was sagt der Zahlplan? Leistung/Geld pari oder eher nicht?

Kekse 06.02.2019 21:05
Eher fair aber im Detail möglicherweise nicht zu jedem Zeitpunkt ohne Vorleistung von uns. Müssen wir noch genauer überprüfen. Anwalt sagt, wir könnten wohl kündigen, wenn wir wollen. Ist die Frage, ob wir wollen. Kostet ja auch nen Haufen Zeit und Geld und Nerven. Den Fakt könnte man aber vielleicht benutzen, um den Zahlungsplan noch mal nachzuverhandeln. Der GÜ sagt nämlich, dass er es schafft, das wieder in Ordnung zu bringen und dass sie die Aufträge abarbeiten können. Aber was soll er auch groß anderes sagen?