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ᐅ Mit Bauantrag wegen Baukindergeld zuwarten


Erstellt am: 06.02.2018 10:41

Grym 17.05.2018 10:46
Aus welchem Grund sollte die SPD sagen, ja finden wir toll, aber nur wenn es der 01.01.2018 statt dem 01.07.2017 wird?

Die haben die Kröte Baukindergeld geschluckt, dafür dürfen die andere Sachen durchsetzen.

Ich sehe es nach wie vor als klare Wählerveräppelung durch CDU/CSU. Hoffentlich erinnern sich im Oktober noch genug Leute daran.

Don_Mikele87 17.05.2018 11:45
Ich habe mal eine Frage und hole kurz aus: Wir bauen dieses Jahr unser erstes Einfamilienhaus, Kind haben haben wir, Baugenehmigung im März 2018, zu versteuerndes Einkommen < 90 K - somit alle bisher bekannten Voraussetzungen erfüllt.

Mit Beantragung bzw dann Bewilligung wird das Kindergeld dann rückwirkend ab Zeitpunkt x gezahlt (bei uns evtl März wegen Baugenehmigung)

Don_Mikele87 17.05.2018 11:50
Sorry, dicke Finger und so. Kann jemand den post von mir oben löschen? Danke.


Ich habe mal eine Frage und hole kurz aus: Wir bauen dieses Jahr unser erstes Einfamilienhaus, 1 Kind haben wir auch, Baugenehmigung im März 2018, zu versteuerndes Einkommen < 90 K - somit alle bisher bekannten Voraussetzungen erfüllt.

Mit Beantragung bzw dann Bewilligung wird das Kindergeld dann rückwirkend ab Zeitpunkt x gezahlt (bei uns evtl März wegen Baugenehmigung). Soweit so gut. Jetzt ist hier aber immer öfter zu lesen, dass bei einem weiteren Kind, welches zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht da ist, das Baukindergeld entsprechend auch gezahlt wird (unabhängig ob ganze 10 Jahre ab Geburt oder - Zeitraum ab Bewilligung).

Sind das Vermutungen, „Zwischen-den-Zeilengelese“ oder andere Deutungen? Ich lese sehr viel aus der Presse, KfW Seite etc. kann aber zu einem bis jetzt noch nicht geborenen Kind keinerlei Infos finden...

Kekse 17.05.2018 11:59
Das sind Vermutungen (ich finde, der offizielle Text der Fraktion liest sich nicht so, aber explizit drinstehen tuts eben nicht). Mit diesen Details werden wir mindestens bis zum Gesetzentwurf warten müssen. Sicher scheint mir nur zu sein, dass das erste Kind bei Erteilung der Baugenehmigung geboren sein muss.
Mach dich nicht verrückt, du kannst es eh nicht mehr ändern (sieht bei uns anders aus, mitten in der Hausplanung, Anbieter ausgesucht und das Zweite hat Ende Oktober Termin…)

Zaba12 17.05.2018 12:17
Sind nur Vermutungen. Jedoch warum sollte die genannte Grenze von 75k€ ohne Kind dann Erwähnung finden. Man hätte ja direkt schreiben können 90k mit einem Kind.

Kekse 17.05.2018 12:25
Das ist genau das, was der einzige offizielle Text, den ich kenne (bei cducsu de) schreibt. Letztendlich ist jede Angabe der Einkommensformel gleichwertig, man könnte genauso gut schreiben "150k bei einer Familie mit 5 Kindern, für jedes Kind mehr oder weniger 15k mehr bzw. weniger". Das 0-Kinder-Einkommen macht die Berechnung nur einfacher, intuitiver und weniger umständlich, das ist alles.
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