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ᐅ Mit Bauantrag wegen Baukindergeld zuwarten


Erstellt am: 06.02.18 10:41

guckuck230.01.20 11:21
Scout schrieb:

weil man somit bewiesen hat dass man das Nest auch für seine Kinder geschaffen hat.

Insbesondere wenn man wie wir aus einer Zweiraum-Wohnung kommt

Aber das Haus steht doch schon, auch ohne Förderung. Warum da noch Geld nachwerfen?
Es soll ja ein Baukindergeld sein. In deiner Variante wird dann eine Geburtsprämie daraus, die nur Eigenheimbesitzer erhalten.
Zaba1230.01.20 11:25
Scout schrieb:

geht uns ganz genau so: Eigenheimzulage in Bayern geht nicht da bereits 11.2017 beim Notar, Kinderbaugeld geht ebenfalls nicht da unser Kind erst in den nächsten Tagen kommen wird. Einzug war 1.2019. Alles verpasst.

Der Nachbar hatte bei Notartermin bereits 3 Kinder und dort im Januar 18 unterschrieben. Macht 46.000 Förderung, ihm sei's auch gegönnt.
Nä der gezeichnete Notarvertrag zum 11/2017 hat’s vermasselt. Mit Kind zum Einzug hätte es auch nichts gegeben, weder vom Bund noch von Bayern. Das Bayrische Baukindergeld hängt an den Bundesbedingungen und die Eigenheimzulage ist noch mal mit dem 30.06.18 als Stichtag “schärfer“.
Scout30.01.20 11:30
Zaba12 schrieb:

Nä der gezeichnete Notarvertrag zum 11/2017 hat’s vermasselt.
Naja nicht wirklich. Der GU hat ab Januar für identische Häuser die Preise gleich mal um 12.000 und kurze Zeit später nochmals um 10 oder 15 Riesen erhöht. Die Zulagen hat er somit bei dreiköpfigen Familien direkt eins zu eins abgegriffen, die Eigenheimzulage mit der zweiten Erhöhung ebenso.

Der Herr gibt's, der Herr nimmt's....
Tobibi30.01.20 11:35
Scout schrieb:

geht uns ganz genau so: Eigenheimzulage in Bayern geht nicht da bereits 11.2017 beim Notar, Kinderbaugeld geht ebenfalls nicht da unser Kind erst in den nächsten Tagen kommen wird. Einzug war 1.2019. Alles verpasst.

Der Nachbar hatte bei Notartermin bereits 3 Kinder und dort im Januar 18 unterschrieben. Macht 46.000 Förderung, ihm sei's auch gegönnt.


Du hast doch beim Blaukindergeld ein halbes Jahr nach Einzug Zeit für den Antrag, oder?
Wir haben uns zum 1.1. an der neuen Adresse gemeldet. Unser 2. Kind kommt Ende April. Ich werde nach der Geburt das Baukindergeld vom Bund und das bayrische und die bayrische Eigenheim Zulage beantragen und bin bis jetzt davon ausgegangen, dass das klappt. Mit nur einem Kind sind wir über der Grenze.
Scout30.01.20 11:53
guckuck2 schrieb:

In deiner Variante wird dann eine Geburtsprämie daraus, die nur Eigenheimbesitzer erhalten.
Ähm, was bitte ist denn das Baukindergeld momentan viel anders? Hier würde es die "Prämie" nicht bei Einzug sondern bei Geburt geben. In beiden Fällen würde man dann diese Prämie zweckgebunden dafür verwenden um Wohnraum zu erwerben.
Zaba1230.01.20 12:48
Tobibi schrieb:

Du hast doch beim Blaukindergeld ein halbes Jahr nach Einzug Zeit für den Antrag, oder?
Wir haben uns zum 1.1. an der neuen Adresse gemeldet. Unser 2. Kind kommt Ende April. Ich werde nach der Geburt das Baukindergeld vom Bund und das bayrische und die bayrische Eigenheim Zulage beantragen und bin bis jetzt davon ausgegangen, dass das klappt. Mit nur einem Kind sind wir über der Grenze.
Interessant,

- brauchst dann eine neue Meldebestätigung wo das 2. Kind darauf ist
- und da darf nicht der Meldebeginn daraufstehen, weil initial bist Du nur mit einem Kind eingezogen.
- und die Überschreitung der Grenze ist mit der Einkommensteuer aus 2017 u. 2018 sichtbar bzw. nachzuweisen?

Dh. das neue Kind hilft dann nicht die Grenze zu erhöhen bzw. Spielt überhaupt keine Rolle, weil es zum Belegzeitraum nicht da war!

Ober siehst Du es anders? Ich vermute stark wenn ihr die Grenze schon jetzt mit Kind 1. reißt und das hast Du gerade geschrieben, das es gar nichts gibt!

Was ist für dich die Grenze, sind es diese 90k€ zvE? Oder hast du mit 90k€ Haushaltseinkommen brutto gerechnet, was falsch ist!
baukindergeldeigenheimzulageprämie