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ᐅ Mit Bauantrag wegen Baukindergeld zuwarten


Erstellt am: 06.02.18 10:41

saddi13.03.18 08:48
Momentan ist noch nichts fix und nur vage. Demnach kann man nur spekulieren. Aber dennoch würde mich interessieren, ob wir "irgendwann" berechtigt wären?

Momentan haben wir keine Kinder, geplant sind diese in den nächsten 1-3 Jahren.
Baufinanzierung ist bereits abgeschlossen (Anfang Februar). Der Vertrag fürs Haus wird zeitnah unterschrieben. Baubeginn wird Herbst sein, Einzug vermutlich Frühjahr 2019.

Sollte alles so klappen, wie wir es uns wünschen, hoffen wir auf Nachwuchs im Sommer/Herbst 2019.
Verstehe ich das richtig, dass wir dann noch Anspruch auf 8,5 Jahre Baukindergeld hätten?

Also Finanzierung Februar 2018
Nachwuchs Herbst 2019
Sprich 18 Monate Zeitraum dazwischen, also noch 8,5 Jahre Anspruch.

Oder zählt der Zeitpunkt zum Einzug?

Wie gesagt, zurzeit ist noch nichts fix. Würde halt nur gerne wissen, ob ich die Berechnung bzw. den Anspruch richtig interpretiere...
Caspar202013.03.18 09:19
saddi schrieb:
Wie gesagt, zurzeit ist noch nichts fix. Würde halt nur gerne wissen, ob ich die Berechnung bzw. den Anspruch richtig interpretiere...

Es gibt noch nicht mal eine öffentliche Gesetztestextvorlage. Da kann man nur Aussagen auf Basis des Kaffeesatzes auf konkrete Beispiele treffen.

Aber der Tag auf dem die Tinte auf einen Vertrag kommt, ist wahrscheinlich ausschlaggebend.
saddi schrieb:
Momentan haben wir keine Kinder, geplant sind diese in den nächsten 1-3 Jahren.
Baufinanzierung ist bereits abgeschlossen (Anfang Februar). Der Vertrag fürs Haus wird zeitnah unterschrieben. Baubeginn wird Herbst sein, Einzug vermutlich Frühjahr 2019.

Ich würde aber eher tippen das du komplett leer ausgehst. Wenns anders kommst kannst du dich dann freuen.

Der Koalitionsvertrag enthält folgende 3 Punkte, und für alle 3 sehe ich nicht das irgendwas rückwirkend oder anteilig möglich sein wird:
Wir werden die Eigentumsbildung für Familien finanziell unterstützen. Dafür führen wir für den Ersterwerb von Neubau oder Bestand ein Baukindergeld als Zuschuss aus dem Bundeshaushalt in Höhe von 1200 Euro je Kind und pro Jahr ein, das über einen Zeitraum von zehn Jahren gezahlt wird. Das Baukindergeld wird flächendeckend bis zu einer Einkommensgrenze von 75.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen pro Jahr und zusätzlich 15.000 Euro pro Kind gewährt.
Wir wollen ein Bürgschaftsprogramm der KfW einführen, mit dem ein Anteil des Kaufpreises bzw. der Baukosten selbstgenutzten Wohneigentums abgesichert wird. Dadurch kann das beim Erwerb notwendige Eigenkapital gesenkt werden. Die Bürgschaft soll für 20 Jahre gelten.
Wir prüfen einen Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer beim erstmaligen Erwerb von Wohngrundstücken für Familien ohne Rückwirkung beim Länderfinanzausgleich.
saddi13.03.18 10:55
Das nichts unterschrieben ist weiß ich und habe ich ja auch erwähnt. Bis jetzt gibt es nur Berichte auf Nachrichtenportalen, die sich darauf beziehen. Ob die Quellen vertrauenswürdig sind, sei mal dahingestellt.

Aber ich vermute, ähnlich wie du auch, dass wir wohl keinen Anspruch darauf haben werden.
Ich denke mal, sofern das Gesetz kommt, sind nur die Leute berechtigt, die NACH Beschluss des Gesetzes eine Baufinanzierung abschließen und Kinder haben/bekommen.
Alle die vorher schone eine Baufinanzierung abgeschlossen haben, werden wohl leer ausgehen.

Aber die Hoffnung stirbt zuletzt
Zaba1213.03.18 11:12
Wenn man folgende Hypothesen verfolgt:

- Baukindergeld wird nicht rückwirkend geleistet (also ab Stichtag des Gesetzbeschlusses erst möglich)
- Grundlage für Stichtag wie bei der Eigenheimzulage (sprich Datum der Unterschrift zum Hauskauf oder Datum der Einreichung der Eingabeplanung beim Bauamt bzw. Genehmigung Eingabeplanung)

Dann hoffe ich (für mich & andere), dass der Gesetzesbeschluss noch vor der Sommerpause kommt. Ansonsten heißt es warten oder die bittere Pille schlucken.

Habe leider bei 2 Kindern noch keine Idee wie ich damit umgehen soll, sollte es 2-3 Monate länger dauern :-(
Caspar202013.03.18 11:23
Zaba12 schrieb:
Dann hoffe ich (für mich & andere), dass der Gesetzesbeschluss noch vor der Sommerpause kommt. Ansonsten heißt es warten oder die bittere Pille schlucken.

Das wäre ja vor dem 06.07.2018 (letzter Tag der Letzten Sitzungswoche vor der Sommerpause). Weiter gehts dann am 10.09.

Gestern hieß es im Spiegel:
Bis spätestens September will Unionsfraktionschef Volker Kauder (CDU) das entsprechende Gesetz durchbringen, lieber noch vor der Sommerpause.

Aber die Mühlen der Politik mahlen bekanntlich...
Zaba1215.03.18 19:14
So langsam wird dem Baukindergeld ein Datum mit angeheftet. Soll innerhalb der 100-Tagefrist umgesetzt werden. Siehe Tagesschau
anspruchbaufinanzierungbaukindergeldvertragstichtageingabeplanung