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ᐅ Mit Bauantrag wegen Baukindergeld zuwarten


Erstellt am: 06.02.18 10:41

Zaba12 31.08.18 17:45
M4rvin schrieb:
Wie ist es denn, wenn man den Vertrag mit dem GU vor dem 30.06. abgeschlossen hat?
Notartermin Grundstück war danach, Baubeginn ca 11/2018?
Auch hier zählt das Datum der Baugenehmigung. Kaufvertrag bezieht sich nur auf Bestand.

Interessant wäre aber die Frage:

Kann ein Bauträger eigentlich Baugenehmigungen ohne Kaufvertrag eines Bauherren auf sich beantragen? Also auf Vorrat, damit der Bau/Kaufprozess schneller geht?

M4rvin 31.08.18 18:28
Ok, Baugenehmigung gibt es so gesehen noch nicht, da dass Grundstück noch nicht vermessen worden ist.

Alex85 31.08.18 20:01
Zaba12 schrieb:
Kann ein Bauträger eigentlich Baugenehmigungen ohne Kaufvertrag eines Bauherren auf sich beantragen? Also auf Vorrat, damit der Bau/Kaufprozess schneller geht?

Der Bauträger bleibt ja Bauherr, also ist das "für sich" doch klar.
Zudem, rein formell, kann Jeder für jedes Grundstück nen Bauantrag stellen. Ist also eh wurscht.

Zaba12 31.08.18 20:12
Alex85 schrieb:
Der Bauträger bleibt ja Bauherr, also ist das "für sich" doch klar.
Zudem, rein formell, kann Jeder für jedes Grundstück nen Bauantrag stellen. Ist also eh wurscht.
Heißt dann aber auch, wenn die Baugenehmigung beim Bauträger vor dem 30.06.18 oder noch schlimmer vor dem 01.01.18 „genehmigt“ in der Schublade liegt, gibt es weder Baukindergeld noch Eigenheimzulage.

Schön blöd, wenn man theoretisch alle Voraussetzungen erfüllt, aber eine Baugenehmigung für das Flurstück wie oben beschrieben schon vorliegt.

Oder gilt beim Bauträger der notariellen Kaufvertrag? Ich glaube nicht!

Zaba12 31.08.18 20:16
Zaba12 schrieb:
Heißt dann aber auch, wenn die Baugenehmigung beim Bauträger vor dem 30.06.18 oder noch schlimmer vor dem 01.01.18 „genehmigt“ in der Schublade liegt, gibt es weder Baukindergeld noch Eigenheimzulage.

Schön blöd, wenn man theoretisch alle Voraussetzungen erfüllt, aber eine Baugenehmigung für das Flurstück wie oben beschrieben schon vorliegt.

Oder gilt beim Bauträger der notariellen Kaufvertrag? Ich glaube nicht!
Interessant ist auch, das vererbte oder verschenkte Immobilien aus der Förderung rausfallen. Ich gehen mal davon aus, das sich das Baukindergeld gleich verhalten wird!

Meine Vermutung ist, dass die Förderrichtlinie des Baukindergelds fertig als Entwurf in der Schublade des Bundes liegt und die bayrische Förderung einfach abgekupfert hat.

Spannend denn es ist die erste fertige und aktuellste Förderrichtlinie.

hanse987 31.08.18 21:02
Zaba12 schrieb:

Oder gilt beim Bauträger der notariellen Kaufvertrag? Ich glaube nicht!

Ich hätte gesagt der Kaufvertrag wie beim Kauf eines Bestandsgebäudes zählt, da Bauherr der Bauträger ist und man ein fertiges Gebäude kauft.
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