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ᐅ Mit Bauantrag wegen Baukindergeld zuwarten


Erstellt am: 06.02.18 10:41

HansHansen15.07.20 11:37
Oetti schrieb:

Um den persönlichen moralischen Kompass geht es aber nicht. Ich fand es damals in der Bank auch nicht ok, wenn Eltern die Girokonten ihrer Babys als Tagesgeldkonten verwendet haben, weil es auf die Kindergirokonten 1 % Guthabenverzinsung gab. Sobald Papi dann wieder ein gutes Investment irgendwo gewittert hat wurde das Geld entweder wieder unter seinem Namen angelegt oder, wenn der eigene Sparerpauschbetrag bereits aufgebraucht war, weiter unter dem Namen des Kindes angelegt. War der Sparerpauschbetrag aufgebraucht, wurde für das Kind eine NV-Bescheinigung beantrag und plötzlich waren Kapitalerträge bis 8000 Euro im Jahr steuerfrei. Wenn Papa dann ein neues Auto gekauft hat, wurde das Geld wieder abgezogen. Das Geld wurde also nur geschenkt für den Zweck des Steuersparens und wieder abgezogen sobald es gebraucht wurde.

Was will ich damit sagen? Es gibt manchmal Konstellationen, die den eigenen Moralvorstellungen widerstreben und die man deshalb ablehnt. Letztlich wurde in dem o.g. Beispiel und in dem Fall des TE eine Lücke im System genutzt und so entweder Abgaben vermieden oder die Gewährung von Transferleistungen ermöglicht. Ich bin da nicht neidisch, sondern gönne es jedem, der eine solche Lücke findet und diese für sich nutzt.
Das ist der Punkt. Jeder muss für sich selbst entscheiden, ob er mit solch fragwürdigen Tricks leben kann. Man muss aber auch damit rechnen, dass das nicht jeder gut findet. Es würde der Menschheit sicher nicht schlecht tun, wenn solches Verhalten weniger würde.
pagoni202015.07.20 11:39
Tobibi schrieb:

Geht das denn? Ist das nicht Betrug oder so? Ist aber wohl ohnehin zu spät. Stichtag ist hier meines Wissens der Notartermin.
Mir lässt die Sache immer noch keine Ruhe.
Aus dem Merkblatt der KFW:
"Sofern Ihr Haushalt (Antragsteller sowie Ehe- oder Lebenspartner oder Partner aus eheähnlicher
Gemeinschaft oder Kinder) bereits über Eigentum an einer selbstgenutzten, vermieteten, durch
Nießbrauch genutzten, unentgeltlich überlassenen oder leerstehenden Wohnimmobilie in Deutschland
zur Dauernutzung verfügt, ist eine Förderung mit dem Baukindergeld nicht möglich."
Ich finde nicht, dass die Studentenbude diese Definition erfüllt.

Edit: Jetzt wo ich mein eigenes Zitat nochmal lesey merkte ich dass die Kinder auch kein Eigentum haben dürfen. Auf die Idee waren sonst schon andere gekommen.
Nein, Betrug ist das nicht; ob es für Dich aber Sinn macht oder Du das so möchtest ist natürlich etwas völlig Anderes. Für mich klingt es schon etwas verschwurbelt aber da empfindet eben Jeder anders.
Oetti15.07.20 12:15
HansHansen schrieb:

Das ist der Punkt. Jeder muss für sich selbst entscheiden, ob er mit solch fragwürdigen Tricks leben kann. Man muss aber auch damit rechnen, dass das nicht jeder gut findet. Es würde der Menschheit sicher nicht schlecht tun, wenn solches Verhalten weniger würde.
Wieso würde das Menschheit "sicher nicht schlecht tun"? Ich gönne es jedem, wenn er ein Lücke im System findet oder aus einem anderen Grund Geld bekommt oder Kosten spart. In einem anderen Thread hatte doch jemand geschrieben, dass er sein Haus nun doch nicht komplett mit Eigenkapital zahlen wird und lieber einen KfW-Baustein aufnimmt, um den Tilgungszuschuss zu erhalten. Die Idee fand ich ehrlich gesagt auch gut.
halmi15.07.20 12:33
halmi schrieb:

gestern kamen zeitgleich zwei Briefe von der Bayern LABO, ganz interessante Geschichte. Mein Baukindergeld Plus wurde genehmigt, die Eigenheimzulage vorerst nicht, da nicht klar ist dass die Baugenehmigung nach dem 30.06.2018 erteilt wurde...

Interessante Geschichte, 2/3 wurden auf der Grundlage genehmigt, werde dann gleich mal anrufen.
Also das Thema konnte geklärt werden, entweder hab ich vergessen die Baugenehmigung mit reinzupacken oder sie ging verloren... Habe die Genehmigung während dem Telefonat gleich per Mail abgeschickt und der Fall konnte direkt abgeschlossen werden. Kohle war heute schon auf dem Konto.
Rallyestreifen15.07.20 13:21
guckuck2 schrieb:

Das ist eine Argumentation die sich auch bei Steuersündern findet. Man hätte ja die Lücke schließen können, dann hätte man sich auch nicht bereichern können.
Das ist allerdings fadenscheinig, weil kein Gesetz, keine Förderrichtlinie so perfekt sein kann, dass Menschen mit Bereicherungsdruck sich keinen Weg ausdenken könnten, Leistungen zu erlangen.
Ein Regel-Dschungel verhindert auch, dass förderberechtigte Personen zu ihrem Geld kommen wg. Komplexität und es macht die Verfahren rechtlich angreifbar.

Daher moralisch nicht ok, aber das ist subjektives Empfinden

Mein Verständnis von einem Steuersünder ist jemand, der Einkünfte nicht erklärt oder verkürzt. Das ist eine Straftat.

Steuergestaltung im Rahmen geltender Spielregeln finde ich in Orndung, es ist sogar ein anständiger Job, nenn stich Steuerberater.

Der konkrete Fall hier ist für mich auch Gestaltung im Rahmen geltender Regeln, sogar mit Transparenz.

Das ist nach meinem Verständnis moralisch aboslut im grünen Bereich.
aero201615.07.20 19:00
Oetti schrieb:

Um den persönlichen moralischen Kompass geht es aber nicht. Ich fand es damals in der Bank auch nicht ok, wenn Eltern die Girokonten ihrer Babys als Tagesgeldkonten verwendet haben, weil es auf die Kindergirokonten 1 % Guthabenverzinsung gab. Sobald Papi dann wieder ein gutes Investment irgendwo gewittert hat wurde das Geld entweder wieder unter seinem Namen angelegt oder, wenn der eigene Sparerpauschbetrag bereits aufgebraucht war, weiter unter dem Namen des Kindes angelegt. War der Sparerpauschbetrag aufgebraucht, wurde für das Kind eine NV-Bescheinigung beantrag und plötzlich waren Kapitalerträge bis 8000 Euro im Jahr steuerfrei. Wenn Papa dann ein neues Auto gekauft hat, wurde das Geld wieder abgezogen. Das Geld wurde also nur geschenkt für den Zweck des Steuersparens und wieder abgezogen sobald es gebraucht wurde.

Was will ich damit sagen? Es gibt manchmal Konstellationen, die den eigenen Moralvorstellungen widerstreben und die man deshalb ablehnt. Letztlich wurde in dem o.g. Beispiel und in dem Fall des TE eine Lücke im System genutzt und so entweder Abgaben vermieden oder die Gewährung von Transferleistungen ermöglicht. Ich bin da nicht neidisch, sondern gönne es jedem, der eine solche Lücke findet und diese für sich nutzt.
Das Beispiel mit dem Kinderkonto ist aber im
Gegensatz zu dem BKG-Fall eine ausgeurteilte Straftat. Sogar 2.