W
Mein Konto
Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Mit Bauantrag wegen Baukindergeld zuwarten


Erstellt am: 06.02.18 10:41

HilfeHilfe24.06.18 10:32
Egberto schrieb:
Ich sehe das auch so: die Bezugsgröße, ob jemand förderungsbedürftig ist, ist ja nicht, wie groß Haus ist sondern wie groß Vermögen/Einkommen ist. Eine Begrenzung auf ein Jahreseinkommen von z.B. 60.000 € wäre durchaus einleuchtend. Letztlich geht es darum, aus der ganzen Sache eine Luftnummer zu machen. Es wird kaum jemanden mit einem Einkommen von 105.000 € geben, der dann 120 m² Haus baut. Ausnahme eventuell die Prenzlberg – Familien, wo man sich wirklich nicht mehr leisten kann. Es geht ja auch um den Erwerb von Bestandsimmobilien. Und die sind häufig größer.
Löst euch gedanklich vom Haus ! In den Ballungsgebieten werden verstärkt Mehrfamilienhaus mit etw gebaut . Die passen da rein . Schon mal in Frankfurt Umgebung Haus gebaut ? Bist mit 800k dabei . Da verdienst aber auch mehr. Ein Feuerwehr Mann , Krankenschwester oder Busfahrer kann das nicht bauen
Zaba1224.06.18 10:37
Und genau das ist der Punkt...

Letztlich geht es darum, aus der ganzen Sache eine Luftnummer zu machen.
Zaba1224.06.18 10:42
Außerdem geht es hier nicht darum das 120qm für eine Familien mit 4 Personen reichen könnten. Mit 1,5 Geschossen , Satteldach mit 45cm Kniestock reicht das aus.

Es geht ums Prinzip. Sprich, großkotzig tönen, wir helfen ALLEN Familien in Deutschland, die nach 01.01.18 eine Immobilie erwerben wollen und dann bestimmt 75% der Familien mit dieser eingezogenen Obergrenze fallen lassen. Und Sich dann aber feiern lassen wollen, das man ein Baukindergeld eingeführt hat.

Mit mir nicht!!!!
M4rvin24.06.18 11:42
xirot schrieb:
So und nun mach mal aus deinem Grundriss 2 Vollgeschosse und schon passt es nicht mehr. Bei dem Grundriss steht der Schrank vorm Fenster. Klasse!

Immerhin schwärmst du von 16m2 Kinderzimmer obwohl es nach wofi nicht so ist.

Btw. sind das alles nur 78er Zimmertüren?

Es ist 1,5 geschossig und bleibt es auch. Die Einrichtung ist nicht von uns, hat wohl deren Architektensoftware so gemacht.
Fenster werden wir eh noch etwas anders machen, auch Schlafzimmer und Bad oben.

Ich hab nicht von 16m2 Kinderzimmer geschwärmt... glaub das bezog sich auf ein Fertighaus/Musterhaus.
So weit ich weiß sind das normale Türen, müsste ich noch mal nachlesen.

Aber Ja, klar hätte ich gerne 2geschössig mit Walmdach, mit Keller, mit Sauna und mit Schwimmbad geplant, aber da reicht das Geld nicht.
Zaba1224.06.18 11:52
M4rvin schrieb:
Es ist 1,5 geschossig und bleibt es auch. Die Einrichtung ist nicht von uns, hat wohl deren Architektensoftware so gemacht.
Fenster werden wir eh noch etwas anders machen, auch Schlafzimmer und Bad oben.

Ich hab nicht von 16m2 Kinderzimmer geschwärmt... glaub das bezog sich auf ein Fertighaus/Musterhaus.
So weit ich weiß sind das normale Türen, müsste ich noch mal nachlesen.

Aber Ja, klar hätte ich gerne 2geschössig mit Walmdach, mit Keller, mit Sauna und mit Schwimmbad geplant, aber da reicht das Geld nicht.
Du übertreibst. Ich habe nichts von dem, außer einem Keller mit 2,2m Höhe und 2 Vollgeschossen mit 138qm. Es geht doch nicht um 175-220qm es geht um eine zeitgemäße Größe. Das sind nicht 119qm mit 10qm Hauswirtschaftsraum als Einfamilienhaus.
Fuchur24.06.18 12:09
Kabelmodem87 schrieb:
Ich hab sowas vom Architekt bekommen, da ist allerdings der Hauswirtschaftsraum (11qm GF) mit 10,6qm Wohnfläche nach Wohnflächenverordnung angegeben vom Architekt.. keine Ahnung warum.
Das liegt daran, dass nach ganz vorherrschender Rechtsauslegung ein Hauswirtschaftsraum als Abstellraum zählt, weil dort eben nicht nur Wäsche gewaschen wird, sondern auch Abstellfläche für Schmutzwäsche, Putzutensilien, Bügelbrett,.... geschaffen wird und diese Nutzart nach allgemeinem Verständnis üblich ist.
Damit zählt ein Hauswirtschaftsraum innerhalb der Wohnung voll zur Wohnfläche. Wenn bei dir wirklich nur Waschmaschine und Trockner stehen sollen, dann wird man das wohl auch nur bei einer Raumgröße abkaufen, die für anderes nicht tauglich ist.
hauswirtschaftsraumkeller