ᐅ Mit Bauantrag wegen Baukindergeld zuwarten
Erstellt am: 06.02.18 10:41
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Fleckenzwerg06.10.20 17:01Ist das so? Muss nicht nur die BG sondern auch der erlaubte Baubeginn vor dem 31.03. liegen, damit die KfW das akzeptiert?
Fleckenzwerg schrieb:
Ist das so? Muss nicht nur die BG sondern auch der erlaubte Baubeginn vor dem 31.03. liegen, damit die KfW das akzeptiert?Laut KfW zählt der Tag der BG. Wie häufig steht denn in der BG ein späterer erlaubter Baubeginn?
Bei uns hat sich kurzfristig Nachwuchs angemeldet. Was mich jetzt fragen lässt, ob wir theoretisch Baukindergeld berechtigt sind. Fakten: September 2019 Haus gekauft (50% im Grundbuch gehört uns, Ersterwerb), kein Kind vorhanden. Umbau/Sanierung wird vermutlich Mitte bis Ende 2021 beendet sein. Das Kind wird, wenn alles gut läuft, Q2 2021 zur Welt kommen. Umzug samt Ummeldung ist steuerbar. M.E. nach wären wir berechtigt, insofern wir nach der Geburt einziehen bzw. ummelden?
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Fleckenzwerg15.10.20 07:49@moHouse
Bei uns wird das Baugebiet derzeit erschlossen und das bedeutet wir können erst im Sommer 21 mit dem Bauen beginnen. Wenn wir vorher (vorm 31.03.) noch eine BG bekommen (was derzeit noch nicht sicher ist), dann würde der tatsächliche Baubeginn später erfolgen.
@South
Beim Antrag muss m.W. folgendes gegeben sein:
- Kaufvertrag oder Baugenehmigung zwischen dem 01.01.2018 und 31.03.2021
- Gemeldeter Wohnsitz im Eigenheim, aber nicht schon länger als 6 Monate
- Einkommensgrenzen
- Kinder*
*ich habe mal davon gelesen, dass bei noch ungeborenen Kindern diese ab einer bestimmten Schwangerschaftswoche angerechnet werden. Es wäre sicherlich eine Kopie des Mutterpasses oder Ähnliches einzureichen.
Edit: Fast vergessen: Glückwunsch!
Bei uns wird das Baugebiet derzeit erschlossen und das bedeutet wir können erst im Sommer 21 mit dem Bauen beginnen. Wenn wir vorher (vorm 31.03.) noch eine BG bekommen (was derzeit noch nicht sicher ist), dann würde der tatsächliche Baubeginn später erfolgen.
@South
Beim Antrag muss m.W. folgendes gegeben sein:
- Kaufvertrag oder Baugenehmigung zwischen dem 01.01.2018 und 31.03.2021
- Gemeldeter Wohnsitz im Eigenheim, aber nicht schon länger als 6 Monate
- Einkommensgrenzen
- Kinder*
*ich habe mal davon gelesen, dass bei noch ungeborenen Kindern diese ab einer bestimmten Schwangerschaftswoche angerechnet werden. Es wäre sicherlich eine Kopie des Mutterpasses oder Ähnliches einzureichen.
Edit: Fast vergessen: Glückwunsch!
Fleckenzwerg schrieb:
*ich habe mal davon gelesen, dass bei noch ungeborenen Kindern diese ab einer bestimmten Schwangerschaftswoche angerechnet werden. Es wäre sicherlich eine Kopie des Mutterpasses oder Ähnliches einzureichen.
Interessant, wo hast du das gelesen?