ᐅ Mit Bauantrag wegen Baukindergeld zuwarten
Erstellt am: 06.02.18 10:41
Murmelstein 13.07.20 13:53
Tobibi schrieb:
Geht das denn? Ist das nicht Betrug oder so? Ist aber wohl ohnehin zu spät. Stichtag ist hier meines Wissens der Notartermin.
Mir lässt die Sache immer noch keine Ruhe.
Aus dem Merkblatt der KFW:
"Sofern Ihr Haushalt (Antragsteller sowie Ehe- oder Lebenspartner oder Partner aus eheähnlicher
Gemeinschaft oder Kinder) bereits über Eigentum an einer selbstgenutzten, vermieteten, durch
Nießbrauch genutzten, unentgeltlich überlassenen oder leerstehenden Wohnimmobilie in Deutschland
zur Dauernutzung verfügt, ist eine Förderung mit dem Baukindergeld nicht möglich."
Ich finde nicht, dass die Studentenbude diese Definition erfüllt.
Edit: Jetzt wo ich mein eigenes Zitat nochmal lesey merkte ich dass die Kinder auch kein Eigentum haben dürfen. Auf die Idee waren sonst schon andere gekommen.Vollkommen legal. Notartermin für Wohnungsverkauf/Schenkung muss einen Tag vor dem Notartermin/Bauantrag sein. HansHansen 14.07.20 19:12
Murmelstein schrieb:
Vollkommen legal. Notartermin für Wohnungsverkauf/Schenkung muss einen Tag vor dem Notartermin/Bauantrag sein.Nur moralisch etwas fragwürdigSchließlich ist das Baukindergeld für "Bedürftige" gedacht und nicht für jene die bereits über Immobilien Mieteinnahmen bekommen.
aero2016 14.07.20 19:55
HansHansen schrieb:
Nur moralisch etwas fragwürdig
Schließlich ist das Baukindergeld für "Bedürftige" gedacht und nicht für jene die bereits über Immobilien Mieteinnahmen bekommen.wo kommt denn dieser Nonsens her? Niemand möchte Bedürftigen zum Bauen verhelfen. Dazu reicht das BKG ja auch gar nicht. Rallyestreifen 15.07.20 07:48
Hallo zusammen,
ich hatte einen ähnlichen Fall und hatte bei der KFW angerufen. Die haben mich telefonisch beraten und mir dann das Ergebnis schriftlich zugesendet, absolut klasse.
Mir hat der User HansenHansen auch vorgeworfen, ich würde tricksen...
Empfehlung: bei der KFW beraten lassen einfach mal anrufen. Auf die Moralvorstellung einzelner würde ich hier im Forum nicht viel geben und es bei Daten und Fakten belassen.
LG
ich hatte einen ähnlichen Fall und hatte bei der KFW angerufen. Die haben mich telefonisch beraten und mir dann das Ergebnis schriftlich zugesendet, absolut klasse.
Mir hat der User HansenHansen auch vorgeworfen, ich würde tricksen...
Empfehlung: bei der KFW beraten lassen einfach mal anrufen. Auf die Moralvorstellung einzelner würde ich hier im Forum nicht viel geben und es bei Daten und Fakten belassen.
LG
Oetti 15.07.20 08:26
HansHansen schrieb:
Nur moralisch etwas fragwürdig
Schließlich ist das Baukindergeld für "Bedürftige" gedacht und nicht für jene die bereits über Immobilien Mieteinnahmen bekommen.Es gibt klare Regeln und Einkommensgrenzen beim Baukindergeld. Wer sich innerhalb dieses Rahmens bewegt hat aus meiner Sicht Anspruch auf diese Förderung. Spätestens seit sich Hr. Merz zur Mittelschicht zählt sind wir doch alle ein wenig bedürftig... Reini1234 15.07.20 08:36
Steh ich irgendwie auf dem Schlauch?
Hier ist doch die Rede von einer vermieteten Studentenbude oder? Vermietete Objekte sind grundsätzlich vom Baukindergeld ausgeschlossen, auch im Nachhinein. Es gibt entsprechende Meldepflichten.
Hier ist doch die Rede von einer vermieteten Studentenbude oder? Vermietete Objekte sind grundsätzlich vom Baukindergeld ausgeschlossen, auch im Nachhinein. Es gibt entsprechende Meldepflichten.
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