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ᐅ Mit Bauantrag wegen Baukindergeld zuwarten


Erstellt am: 06.02.18 10:41

T
Tobibi
30.01.20 12:57
Von der KfW Homepage:

"Unter welchen Voraussetzungen erhalte ich Baukindergeld für mein Kind?
Für alle Kinder, die am Tag der Antragstellung folgende Fördervoraussetzungen erfüllen, erhalten Sie für den gesamten Auszahlungszeitraum Baukindergeld:

das Kind ist bereits geboren und unter 18 Jahre,
das Kind lebt mit Hauptwohnsitz in Ihrem Haushalt (Meldebestätigung) und
Sie oder Ihr im Haushalt lebender Partner sind für das Kind kindergeldberechtigt."


Es ist immer nur vom Tag des Antrags als Stichtag die Rede. Ich lese nirgends, dass das Kind schon bei Einzug geboren sein muss.
Gleiches gilt für die Einkommensgrenzen und Freibeträge pro Kind. Entscheidend ist der Status quo bei Antragstellung.
Z
Zaba12
30.01.20 13:04
Ja stimmt, Du bekommst für alle Kinder die am Tag der Meldebestätigung eingetragen sind das Baukindergeld!

Aber die Förderfähigkeit basiert auch auf deiner Einkommensteuererklärung aus 2017 und 2018.
Wenn Du da mit einem Kind über die 90k€ zvE kommst, bist Du raus. Da es damals 2. Kind nicht gab und damit für den Durchschnitt aus 2017/2018 die 105k€ zvE nicht greifen.

Sprich, 2017 und 2018 bin ich mit einem Kind unter den 90k€, und Frau wird mit 4lingen schwanger, dann gibts 5x 12k€.

Bin ich mit einem Kind über die 90k€ und ich bekomme 4linge danach, gibt es nichts.
F
face26
30.01.20 13:21
Zaba12 schrieb:

Ja stimmt, Du bekommst für alle Kinder die am Tag der Meldebestätigung eingetragen sind das Baukindergeld!

Aber die Förderfähigkeit basiert auch auf deiner Einkommensteuererklärung aus 2017 und 2018.
Wenn Du da mit einem Kind über die 90k€ zvE kommst, bist Du raus. Da es damals 2. Kind nicht gab und damit für den Durchschnitt aus 2017/2018 die 105k€ zvE nicht greifen.

Sprich, 2017 und 2018 bin ich mit einem Kind unter den 90k€, und Frau wird mit 4lingen schwanger, dann gibts 5x 12k€.

Bin ich mit einem Kind über die 90k€ und ich bekomme 4linge danach, gibt es nichts.

Meines Wissens nach gelten die Einkommensgrenzen bezogen auf die Anzahl der Kinder bei Antragstellung. Das heißt auch wenn zwei Wochen vor Antragstellung das/die Kinder auf die Welt kommenzählen die zur Ermittlung der Einkommensgrenzen auch für die Jahre in denen es die Kinder noch nicht gab.
Gibt ne gute Seite über die viele solcher Fragen geklärt werden können. Einfach mal eine große Suchmaschine anschmeißen und paar Stichworte eingeben man hat ja : fragen zum baukindergeld
Z
Zaba12
30.01.20 13:26
face26 schrieb:

Meines Wissens nach gelten die Einkommensgrenzen bezogen auf die Anzahl der Kinder bei Antragstellung. Das heißt auch wenn zwei Wochen vor Antragstellung das/die Kinder auf die Welt kommenzählen die zur Ermittlung der Einkommensgrenzen auch für die Jahre in denen es die Kinder noch nicht gab.
Gibt ne gute Seite über die viele solcher Fragen geklärt werden können. Einfach mal eine große Suchmaschine anschmeißen und paar Stichworte eingeben man hat ja : fragen zum baukindergeld
Oder einfach anrufen und fragen! Ich hab es so verstanden! Denn sonst wäre die 17 und 18 Steuererklärung vom Datum ja beliebig austauschbar, außerdem stehen ja da auch die Kinder oder Nicht-Kinder samt Freibeträgen und pipapo drin.
T
Tobibi
30.01.20 13:27
Zaba12 schrieb:

Ja stimmt, Du bekommst für alle Kinder die am Tag der Meldebestätigung eingetragen sind das Baukindergeld!

Aber die Förderfähigkeit basiert auch auf deiner Einkommensteuererklärung aus 2017 und 2018.
Wenn Du da mit einem Kind über die 90k€ zvE kommst, bist Du raus. Da es damals 2. Kind nicht gab und damit für den Durchschnitt aus 2017/2018 die 105k€ zvE nicht greifen.

Sprich, 2017 und 2018 bin ich mit einem Kind unter den 90k€, und Frau wird mit 4lingen schwanger, dann gibts 5x 12k€.

Bin ich mit einem Kind über die 90k€ und ich bekomme 4linge danach, gibt es nichts.

Ich bin kein Experte aber ich bin Recht sicher, dass du da falsch liegst. Das habe ich noch nirgends so gelesen.
F
face26
30.01.20 13:33
Zaba12 schrieb:

Oder einfach anrufen und fragen! Ich hab es so verstanden! Denn sonst wäre die 17 und 18 Steuererklärung vom Datum ja beliebig austauschbar, außerdem stehen ja da auch die Kinder oder Nicht-Kinder samt Freibeträgen und pipapo drin.

Welche Steuererklärung hergezogen wird ändert sich doch dadurch nicht.
Es geht nur darum was als Einkommensgrenzen herangezogen wird. Und da werden meines Wissens alle Kinder zum Zeitpunkt der Antragstellung berücksichtigt.
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